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iPads für Schulen: Samsung zieht gegen Stadt Datteln vor Gericht
Samsung hält die iPad-Nachbeschaffung für Dattelner Schulen für vergaberechtswidrig. Der Fall könnte vor dem EuGH landen.
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Der südkoreanische Konzern Samsung geht juristisch gegen die Stadt Datteln in Nordrhein-Westfalen vor. Er zieht in Zweifel, was bisher für viele Kommunen gang und gäbe ist: die Beschaffung von iPads für Schülerinnen und Schüler ohne strenge Rücksicht auf das Vergaberecht. Samsung hält diese Praxis für vergaberechtswidrig – und das nicht zum ersten Mal. Bisher scheiterte der Konzern allerdings mit seinen Klagen. Wie der WDR berichtet, könnte der Rechtsstreit in Datteln indessen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verwiesen werden. Für andere Kommunen könnte dies bedeuten, dass Datteln zu einem Präzedenzfall wird. Für Dattelner Schülerinnen und Schüler heißt das derweil Abwarten. Sie erhalten wohl erst wieder Tablets für den Unterricht, wenn der Streit entschieden ist.
Laut dem WDR hatte die Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster der Stadt in erster Instanz Recht gegeben. Samsung legte dagegen umgehend Beschwerde ein, sodass nun das Oberlandesgericht Düsseldorf zuständig ist. Wie es in dieser Woche ankündigte, soll ein Urteil am 2. September fallen. Im Raum steht allerdings auch die Möglichkeit, dass das OLG die Sache an den Europäischen Gerichtshof weiterleitet.
Im Kern dreht sich der Streit um die Frage, ob Kommunen beim Nachkauf von Schul-Tablets an ein bestehendes Ökosystem gebunden bleiben dürfen, ohne den Wettbewerb zu öffnen. Samsung argumentiert, die produktscharfe Festlegung auf Apple verletze die Grundsätze produktneutraler Vergaben nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie die Vergabeverordnung (VgV). Deren Paragraph 31 verlangt grundsätzlich produktneutrale Leistungsbeschreibungen – ein herstellerbezogener Verweis ist nur zulässig, wenn er durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.
So argumentiert auch die Stadt Datteln. Sie rechtfertigt die iPad-Bindung mit der vorhandenen Systemarchitektur. Die Stadt hatte 2017 einen Pilotversuch mit zunächst 200 iPads an vier Schulen begonnen und das Projekt später auf neun Schulen ausgeweitet. Als technische Gründe führt die Verwaltung die bestehende Geräteverwaltung (Mobile Device Management, MDM) mit automatisierter Einschreibung über Apples ADE (Automated Device Enrollment), den zentralen App-Bezug über Volumenlizenzen, den Shared-Device-Modus sowie die Lehrerkonsole an. Ein Wechsel auf Android sei extrem aufwendig und im laufenden Schulbetrieb nicht zumutbar.
Rechtsanwalt Arndt Kempgens ordnete den Fall gegenüber dem WDR ein: „Ich glaube, das deutsche Recht spricht dafür, dass Städte weiterhin Apple-Tablets nutzen dürfen, es ist ja keine neue Technik, die angeschafft wird. Aber es sind neue öffentliche Aufträge, die am Ende vielleicht ausgeschrieben werden müssten. Das wäre eine Grundsatzfrage, die der EuGH treffen müsste.“ Bis zum Ende des Verfahrens gilt in Datteln ein Einkaufsstopp für Tablets. Dattelns Bürgermeister André Dora bezeichnete die Klage laut WDR als „großen Schock“. Derzeit sind an Dattelner Schulen rund 2700 iPads im Einsatz, die größtenteils 2021 während der Corona-Pandemie angeschafft wurden. Da die Nachbestellung weiterer Tablets nun gestoppt ist, warten nach Angaben der Stadt über 600 Schülerinnen und Schüler auf ein neues Gerät.
Der Fall könnte erhebliche Signalwirkung entfalten. Der WDR nennt als Vergleich Städte wie Duisburg mit über 54.000 iPads, Essen mit rund 74.000 und Dortmund mit 86.000 Geräten. All diese Kommunen begründen ihre Apple-Beschaffungen ähnlich wie Datteln mit der Integration in bestehende Systemlandschaften.
Vergleichbare Fälle gab es bereits in Verl (NRW), in Brandenburg und in Hannover. Das Brandenburgische OLG hatte 2021 in einem ähnlich gelagerten Verfahren entschieden (Az. 19 Verg 2/21, Beschluss vom 8. Juli 2021