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Down-Syndrom: Bundestag will Anwendung von Pränataltests prüfen
Bluttests können Schwangeren die Wahrscheinlichkeit eines Gen-Defekts beim ungeborenen Kind aufzeigen. Unter Bedingungen sind die Tests inzwischen Kassenleistung. Der Bundestag will zu der Praxis nun aber genauere Daten.
Der Bundestag will die Anwendung nicht-invasiver vorgeburtlicher Bluttests genauer beobachten lassen. Mit der Mehrheit von 529 Stimmen zu 18 Nein und 23 Enthaltungen nahm das Parlament einen Antrag einer fraktionsübergreifenden Abgeordnetengruppe an. Dieser fordert die Bundesregierung zur Einführung eines Monitorings auf, um mehr Daten über die Anwendungspraxis der Tests zu bekommen.´
Die Tests geben anhand einer Blutprobe der Schwangeren Auskunft über eine mögliche genetische Veränderung beim ungeborenen Kind. Konkret wird dabei nach den Trisomien 13, 18 und 21 geschaut - auch bekannt als Down-Syndrom. Diese Veränderungen können die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes beeinflussen.
Die Bluttests können seit 2022 unter bestimmten Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Kritiker fürchten jedoch, dass diese Untersuchung regelmäßiger zum Einsatz kommt als medizinisch eigentlich erforderlich wäre.
Ein Expertengremium soll laut dem Antrag nun die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung prüfen. Dabei verständigten sich die Initiatoren kurz vor der Debatte mit einer anderen Abgeordnetengruppe noch auf eine Änderung: Demnach soll sichergestellt werden, dass Schwangeren der Zugang zum kassenfinanzierten Bluttest "bei einer gerechtfertigten medizinischen Indikation nicht erschwert wird".
Es gehe nicht darum, die vorgeburtlichen Bluttests als Kassenleistung einzuschränken oder gar abzuschaffen, betonte einer der Antragsteller - der CDU-Politiker Michael Brand - in der Debatte.
Der Bluttest ist für Schwangere und Kind deutlich risikoärmer als eine Fruchtwasseruntersuchung. Er gibt aber auch keine sichere Diagnose, sondern lediglich die Wahrscheinlichkeit einer genetischen Veränderung an. Weil aber schon das Eltern Sorgen bereiten oder eine Abtreibung zur Folge haben kann, wird der Test auch kritisch gesehen. Er soll deswegen nur in begründeten Fällen mit entsprechender Beratung zum Einsatz kommen.
FAQ
19.09.2019
Der Bundestag diskutiert heute darüber, ob Schwangeren-Bluttests Kassenleistung werden sollen.
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Die Zahl der genutzten Tests steigt jedoch seit Jahren kontinuierlich an. Einer Studie der Barmer zufolge nimmt fast jede zweite schwangere Versicherte den Bluttest in Anspruch. Kritiker bemängeln, der Test drohe zu einer Routine-Untersuchung zu werden.