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Erbschaftsteuer beim Bundesverfassungsgericht auf dem Prüfstand
Am Bundesverfassungsgericht geht es diese Woche gleich zwei Mal um die Erbschaftsteuer: Karlsruhe verhandelt unter anderem darüber, ob Unternehmenserben zu wenig Steuern zahlen.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Erbschaftsteuer die Richterinnen und Richter in Karlsruhe beschäftigt. Und wieder dürfte es spannend werden. Bevor es am Dienstag um steuerliche Privilegien von Unternehmenserben geht, steht heute eine Klage des Freistaats Bayern im Fokus.
Verantwortlich dafür sind vor allem Übertragungen großer Vermögen.
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Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat eine eigene Idee für die Erbschaftsteuer: "Wir regionalisieren die Erbschaftsteuer, dann können die SPD-Länder massiv erhöhen - und wir senken", sagte Söder sich im ARD-Sommerinterview. Politisch hatte er mit diesem Vorschlag keinen Erfolg.
Nun versucht es die bayerische Landesregierung in Karlsruhe. Sie greift das Erbschaftsteuergesetz an, mit dem erkennbaren Ziel, die Erbschaftsteuer in die Hände der Länder zu legen. Ein Argument: Der Bund sei gar nicht zuständig. Denn die Steuern flössen ohnehin vollständig den Ländern zu, deshalb wäre es nur richtig, wenn die Länder diese Steuer auch selbst erheben.
Auch die Höhe der Freibeträge für Erbschaften hält Bayern für verfassungswidrig. An Ehegatten darf steuerfrei 500.000 Euro vererbt werden und an Kinder 400.000 Euro. Vor dem Hintergrund gestiegener Preise und steigender Immobilienwerte in Bayern sei es ungerecht, dass diese Freibeträge seit 16 Jahren gleich geblieben sind und regional nicht angepasst werden. Die Behauptung: Kinder müssten das Elternhaus verkaufen, um die hohe Steuerlast begleichen zu können.
Union und Wirtschaftsverbände warnen vor einer Reform der Erbschaftsteuer - einige Unternehmer sehen das anders.
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Neben Vertretern des Bundesfinanzministeriums setzt sich auch die Bundestagsfraktion der Grünen gegen die bayerische Klage ein. Sie hatten den Göttinger Jura-Professor Florian Meinel mit einer Stellungnahme beauftragt. Er sagt: Eine "Regionalisierung" der Erbschaftssteuer würde zu einem "ruinösen Steuerwettbewerb" unter den Ländern führen, dessen Sieger und Verlierer jetzt schon feststünden: Wohlhabende Bundesländer wie Bayern könnten sich eine Senkung der Erbschaftsteuer leisten, um langfristig wohlhabende Familien anzuziehen, während arme Bundesländer auf Grund des Wegzugs finanzstarker Steuerzahler die Erbschaftsteuern wohl anheben müssten - was den Wegzug nur verstärken würde.
Meinel hält auch das Szenario des "Elternhauses", welches auf Grund einer vermeintlich erdrückendenden Steuerlast veräußert werden müsste, für nicht realistisch: Wenn es weiter von Kindern oder überlebenden Ehegatten bewohnt wird, fielen nach geltendem Recht nämlich überhaupt keine Erbschaftsteuern an.
64 Prozent fänden laut repräsentativer Umfrage eine Rückkehr zur Vermögensteuer richtig.
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