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EU nimmt In-Game-Währungen von Activision, Ubisoft und Co. ins Visier
Zehn Publisher stehen wegen irreführender In-Game-Währungen, Bündelpreisen und mangelndem Jugendschutz im Fokus der europäischen Wettbewerbsbehörden.
Live-Service-, Gacha- und Freemium-Spiele gehören zu den umsatzstärksten Titeln der Videospielbranche, was angesichts der Art der Monetarisierung nicht überrascht.
Immer wieder stehen Titel wie Fortnite, Roblox und Co. jedoch in der Kritik, weil sie Kinder und Jugendliche zum Geldausgeben verleiten – und aufgrund von schlicht irreführenden und aggressiven Monetarisierungspraktiken.
Zehn Unternehmen geraten nun ins Visier der Europäischen Union. Unter Federführung der italienischen Wettbewerbsbehörde nimmt die Gemeinschaft die In-Game-Shops von Activision Blizzard, Mojang, Ubisoft, Riot Games, Crytek, Supercell, InnoGames, King, Plarium und Playrix genauer unter die Lupe.
Dabei geht es besonders um einen Aspekt, der über die Jahre hinweg stets für Ärger sorgte. Plattformspezifische In-Game-Währungen, deren Paketgrößen selten zu den tatsächlichen Preisen im Shop passen. So habt ihr entweder virtuelles Guthaben übrig oder müsst noch ein weiteres Bundle kaufen, weil durch ein einzelnes noch ein wenig fehlt.
"In-Game-Käufe (wie kosmetische Inhalte oder Waffen-Upgrade-Pakete) werden häufig in anderen Währungen als Euro ausgezeichnet", heißt es in der Pressemitteilung. "Am Ende steht jedoch – direkt oder indirekt über mehrere virtuelle Währungen – eine Zahlung in Euro. Hinzu kommen weitere Game-Design-Mechanismen wie der Paketverkauf virtueller Währungen, der Einsatz von Dark Patterns, unzureichende Jugendschutzeinstellungen sowie fehlende Unterstützung bei Kontosperrungen."
Dark Patterns bezeichnen Designmechanismen in Benutzeroberflächen, die Spieler gezielt zu ungewollten Aktionen verleiten. In Videospielen betrifft dies etwa künstliche Verknappung, irreführende Währungspakete oder versteckte Abonnements, die das Geldausgeben erschweren zu kontrollieren.
Tatsächlich verzichten mittlerweile viele Anbieter auf solche Mechaniken, doch das ist längst nicht überall die gängige Praxis. Die EU nennt hier etwa Call of Duty als Beispiel, was sich durch diesen Vorstoß nun ändern soll.
Es wäre ein weiterer Schritt hin zu mehr Verbraucherschutz. In der Vergangenheit wurden bereits teilweise Altersfreigaben verschärft, um glücksspielähnliche Elemente zu berücksichtigen. In der Hinsicht tut sich also etwas, wenn auch nur langsam und etappenweise.