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Urheberrechtsverletzungen: Illustrator des Grüffelo erwägt Klage gegen OpenAI
Grüffelo-Illustrator Axel Scheffler erwägt rechtliche Schritte gegen OpenAI. ChatGPT erzeugt Bilder, die seiner bekannten Kinderbuchfigur aus seiner Sicht eindeutig entsprechen. Eine mögliche Klage wird jedoch durch die auf mehrere Rechteinhaber verteilten Nutzungsrechte erschwert. Andere Verlage sind da bereits weiter.
Anlass für Schefflers Überlegungen sind KI-generierte Bilder, die ihm bereits im Frühsommer zugesendet wurden. Darauf hatte ChatGPT den Grüffelo unter anderem auf einem Jahrmarkt, in einem Wasserspaßpark und auf dem Oktoberfest dargestellt. Für Scheffler gehen die Ergebnisse deutlich über eine stilistische Annäherung hinaus. Gegenüber Zeit Online erklärte er: „Das ist ganz eindeutig meine Figur, nur die Hintergründe sehen ganz anders aus, als ich sie zeichne“. Besonders deutlich sollen die Übereinstimmungen sein, weil der Grüffelo seit 1999 weltweit mit einer weitgehend einheitlichen Gestaltung erscheint.
Eine Klage hat Scheffler bislang nicht eingereicht, entsprechende Schritte werden aber bereits mit seinen Verlagen und juristischer Beratung geprüft. Dabei würde er gerne gemeinsam mit weiteren Betroffenen vorgehen: „Am liebsten würde ich mich mit anderen Künstlern zusammentun und gemeinsam vor Gericht ziehen“, so Scheffler.
Erschwert wird das Vorgehen durch die aktuelle Rechteverteilung. Scheffler lebt in Großbritannien, die gemeinsam mit Julia Donaldson geschaffenen Bücher erschienen ursprünglich auf Englisch. Sein deutscher Verlag Beltz & Gelberg hält lediglich die Nutzungsrechte für den deutschsprachigen Print-Markt, während weitere und insbesondere digitale Rechte unter anderem beim britischen Verlag Macmillan liegen. Beltz & Gelberg würde Scheffler nach eigenen Angaben gerne unterstützen, sieht seinen rechtlichen Spielraum allerdings eingeschränkt und steht mit den britischen Rechteinhabern im Austausch.
Andere deutsche Kinderbuchverlage sind bereits einen Schritt weiter. Penguin Random House klagt laut Heise gemeinsam mit Ingo Siegner wegen des kleinen Drachen Kokosnuss gegen OpenAI, Carlsen zusammen mit Marc-Uwe Kling und Astrid Henn wegen des NEINhorns.
Im Kern geht es auch hier um den Vorwurf, ChatGPT könne auf einfache Prompts Bilder erzeugen, die den geschützten Originalfiguren zum Verwechseln ähnlich sehen. Penguin Random House sieht darin ein Indiz dafür, dass geschützte Texte und Bilder ohne Zustimmung der Rechteinhaber für das Training verwendet und so „memorisiert“ worden seien, so dass originalgetreue Ausgaben möglich sind. Die Urteile könnten damit auch für ein späteres Verfahren um den Grüffelo relevant sein.
Unterschiede zeigen sich bereits bei der Bildgenerierung. Während ChatGPT Darstellungen des kleinen Drachen Kokosnuss inzwischen unter Verweis auf „spezifische Einschränkungen“ ablehnt, konnte die Redaktion den Grüffelo mit einem einfachen Prompt innerhalb einer Minute als „eigenes“ Bild generieren.
OpenAI weist den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung erwartungsgemäß zurück. In einer laut Heise mehr als 100 Seiten langen Klageerwiderung argumentiert das Unternehmen vor allem technisch: Sprachmodelle würden Werke nicht wie eine Datenbank speichern und seien nicht auf eine identische Wiedergabe ausgelegt. Stattdessen lernten sie Muster und Zusammenhänge, aus denen neue Inhalte erzeugt würden. Penguin Random House hält diese Argumentation allerdings nicht für überzeugend.
Über die Kokosnuss-Klage soll das Landgericht München ab dem 8. März 2027 verhandeln. Zuständig ist dieselbe Kammer, die bereits im November 2025 in einem Verfahren der Gema eine Urheberrechtsverletzung durch OpenAI bei Songtexten festgestellt hatte. Ob dies für den KI-Konzern ein schlechtes Omen ist, bleibt abzuwarten. Das Verfahren zum NEINhorn befindet sich dagegen noch in der Zustellung.
Die Bedeutung des Kokosnuss-Verfahrens reicht potenziell weit über die betroffene Figur hinaus. Sollte sich Penguin Random House durchsetzen, könnten sich weitere Kreative und Rechteinhaber auf die Entscheidung berufen. Bi