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Wiedergeburtsberichte offenbaren ein ungewöhnliches Muster
Kinder berichten gelegentlich, sie könnten sich an ein früheres Leben erinnern. Eine neue Auswertung von 1.678 solchen Fallakten zeigt einen statistischen Zusammenhang. Starb die angeblich erinnerte Person unerwartet, war der Abstand zwischen ihrem Tod und der Geburt des Kindes kürzer. Das Ergebnis beschreibt ein Muster in Berichten, ist aber kein Nachweis für Wiedergeburt.
Charlottesville (U.S.A.). Erzählungen über vermeintliche Erinnerungen an frühere Leben sind wissenschaftlich schwer zu prüfen. Häufig stammen sie von kleinen Kindern, deren Aussagen nachträglich mit den Lebensdaten Verstorbener verglichen werden. Ob bestimmte Todesumstände mit solchen Berichten zusammenhängen, wurde bisher vor allem anhand kleinerer Fallserien untersucht.
Ein möglicher Hinweis ist der zeitliche Abstand zwischen dem Tod einer mutmaßlich wiedererkannten Person und der Geburt des Kindes. Dieser Abstand lässt sich anhand von Datumsangaben berechnen. Er belegt allerdings nicht, dass das Kind tatsächlich das Leben des Verstorbenen fortsetzt.
Forscher der University of Virginia (UVA) haben nun 1.678 archivierte Fälle ausgewertet, in denen Ermittler eine verstorbene Person anhand der Kinderaussagen zumindest mutmaßlich identifizieren konnten. Das Team verglich den so errechneten Abstand mit den Todesumständen der betreffenden Person.
Für 1.319 Fälle enthielten die Unterlagen genügend Angaben, um den Abstand zwischen Tod und Geburt zu bestimmen. Der mittlere Wert im Sinne des Medians lag bei 16 Monaten. Dieser Wert teilt die Fälle in zwei gleich große Hälften mit kürzeren beziehungsweise längeren Abständen.
Den deutlichsten Unterschied fanden die Forscher bei der Frage, wie unerwartet der Tod eingetreten war. In Fällen mit einem weitgehend vorhersehbaren Tod betrug der mittlere Abstand etwa 21 Monate. Bei völlig überraschenden Todesfällen waren es dagegen nur rund zwölf Monate, also gut 40 Prozent weniger.
Für den direkten statistischen Vergleich lagen bei 1.075 Fällen sowohl Angaben zur Todesplötzlichkeit als auch zum Zeitabstand vor. Neben der Unerwartetheit war auch die Unterscheidung zwischen natürlichen und nicht natürlichen Todesursachen mit der Länge des Abstands verbunden. Die Daten zeigen damit einen Zusammenhang innerhalb des ausgewählten Fallarchivs.
„Dies ist die bislang größte systematische Untersuchung zeitlicher Muster bei berichteten Erinnerungen an frühere Leben. Einzelne Fälle lassen Raum für unterschiedliche Interpretationen, aber Muster über viele Fälle hinweg lassen sich wesentlich schwerer als Übertreibung, Fantasie oder Erfindung erklären“, erklärt die Erstautorin Saeedeh Sadeghi von der University of Virginia (UVA).
Das Team untersuchte mehrere mögliche Verzerrungen. Dazu gehörten die Qualität der Fallzuordnung, eine mögliche Übernahme fremder Informationen durch Kinder, frühere Kontakte zwischen den Familien und soziale Interessen. Auch der religiöse Hintergrund wurde berücksichtigt, weil Vorstellungen von Wiedergeburt die Erzählungen und ihre Deutung beeinflussen könnten.
Der statistische Zusammenhang verschwand in diesen Kontrollen nicht. Er war sogar stärker bei Familien, die Religionen ohne positive Wiedergeburtsvorstellungen angehörten, als bei Familien aus Religionen mit solchen Vorstellungen. Die Religionszugehörigkeit ist allerdings kein direkter Nachweis dessen, was einzelne Familienmitglieder tatsächlich glauben.