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43,9 Millionen Verstöße: Meta soll in New Mexico 25 Mrd. US-Dollar Strafe zahlen
Ein Gericht im US-Bundesstaat New Mexico hat Meta zu 25 Milliarden US-Dollar Strafe verurteilt. Grundlage sind knapp 43,9 Millionen vorsätzliche Verstöße über mehr als elf Jahre. Sie betreffen irreführende Facebook-Aussagen zu Datenschutz, Drittanbieter-Apps, Falschinformationen, Hassrede und der Gleichbehandlung von Konten.
Dem Urteil (PDF) liegen 26 öffentliche Darstellungen Facebooks zugrunde, die über einen Zeitraum von mehr als elf Jahren zwischen Mai 2010 und August 2021 verbreitet wurden. Zu den Kanälen gehörten Facebook selbst, der Newsroom, Pressekonferenzen, Fernsehinterviews, Print- und Online-Medien sowie Earnings Calls; teilweise stammten die Aussagen auch von Führungskräften wie Mark Zuckerberg, Sheryl Sandberg und Chris Cox.
Die Jury stufte alle 26 Darstellungen als rechtswidrig und vorsätzlich ein. Für das Gericht des First Judicial District in New Mexico handelte es sich dabei nicht um einen isolierten Fehler, vielmehr erkannte es in den Äußerungen ein wiederkehrendes Muster, bei dem die öffentlichen Aussagen von intern bekannten Einschränkungen und Praktiken abwichen.
Im Mittelpunkt der Entscheidung steht unter anderem Facebooks Versprechen, Anwender würden die Kontrolle über ihre persönlichen Daten besitzen. Nach Angaben des Generalstaatsanwalts Raúl Torrez ermöglichten die Datenschutzeinstellungen in wesentlichen Bereichen allerdings keine wirksame Kontrolle, während Facebooks Werbegeschäft zugleich auf der Nutzung persönlicher Informationen beruhte. Interne Kommunikation, die dem Gericht vorlag, soll darüber hinaus zeigen, dass Facebook bekannt war, dass Teile der eigenen Datenschutzeinstellungen von den Nutzern nicht verstanden wurden.
Besonders ausführlich befasste sich Richter Francis Joseph Mathew außerdem mit Drittanbieter-Apps. Entwickler konnten vor 2014 nicht nur Daten ihrer eigenen Anwender, sondern auch Informationen von deren Facebook-Freunden abrufen. Facebook kündigte anschließend zwar das Ende dieses „Friend Sharing“ an, plante dem Urteil zufolge jedoch Ausnahmen für wichtige Geschäftspartner. Nach Bekanntwerden des Cambridge-Analytica-Skandals stellte Facebook 2018 zudem eine umfassende Untersuchung des App-Ökosystems in Aussicht. Die bis 2021 laufende App Developer Investigation blieb nach Auffassung des Gerichts allerdings hinter diesen öffentlichen Zusagen zurück: Innerhalb von mehr als drei Jahren sollen lediglich 14 forensische Audits durchgeführt worden sein.
Deutliche Abweichungen zwischen Versprechen und tatsächlichem Vorgehen erkannte das Gericht auch bei der Benachrichtigung Betroffener. Im Zusammenhang mit dem Cambridge-Analytica-Skandal sollen mindestens 2.000 Apps mit Datenmissbrauch in Verbindung gebracht worden sein, Facebook habe jedoch lediglich über zwei Anwendungen informiert. Ein Sachverständiger kam sogar auf mehr als zwei Millionen Apps mit missbräuchlicher Datennutzung. Bei 1.585 dieser Anwendungen ließen sich Verbindungen zu mindestens 1.146.225 Facebook-Konten in New Mexico nachweisen. Zur Einordnung: Mitte 2020 verzeichnete Facebook in dem Bundesstaat insgesamt 1.386.648 monatlich aktive Konten.
Falschinformationen und Hassrede bilden weitere Bereiche, in denen das Gericht Verstöße erkannte. Facebook habe seine Fähigkeiten zur Erkennung und Entfernung entsprechender Inhalte öffentlich wiederholt dargestellt, obwohl intern weiterhin erhebliche Einschränkungen bekannt gewesen seien. Dem Urteil zufolge belegten interne Untersuchungen außerdem, dass Empfehlungs- und Benachrichtigungssysteme sogar zu Posts mit polarisierenden, verschwörungsorientierten oder hasserfüllten Inhalten führen konnten.
Beanstandet wurde von der Jury darüber hinaus Metas Darstellung einer einheitlichen Durchsetzung der Community Standards. Geschäftspartner, Prominente und Influencer erhielten über „CrossCheck“ beziehungsweise „XCheck“ unter anderem eine zusätzliche Prüfung. In der Folge konnten problematische Inhalte solcher Konten länger online bleiben, während vergleichbare Beiträge gew