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Glasfaser-Ausbau: Netzbetreiber üben scharfe Kritik an TKG-Entwurf
Die TKG-Novelle soll der erste große Wurf des neuen Digitalministeriums werden. Die Branche meldet noch einigen Korrekturbedarf an dem Entwurf an.
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Netzbetreiber haben den Vorschlag der Bundesregierung für eine Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) mit gemischten Gefühlen zur Kenntnis genommen. Die Branche lobt zwar einige gute Ansätze in dem vom Kabinett am Mittwoch vorgelegten Entwurf, sieht aber noch einigen Korrekturbedarf.
„Wir hätten mehr erwartet“, zieht Thomas Braun vom Breitbandverband Anga ein erstes Fazit. Die Branchenverbände, die gerade noch einen Milliarden-Pakt mit der Bundesregierung für einen flotteren Netzausbau geschlossen haben, zeigen sich enttäuscht und warnen vor neuer Bürokratie und mehr Belastung durch neue Regulierungsauflagen.
„Die TKG-Novelle hat in einer höchst sensiblen Marktphase die Chance geboten, die Rahmenbedingungen neu auszutarieren“, sagt Valentina Daiber, Präsidentin des Verbands der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM). „Diese Chance wurde nicht genutzt.“
Dabei stoßen in der Branche insbesondere die Vorschläge der Bundesregierung für die Zugangsregulierung zu Glasfasernetzen am und im Haus auf Kritik.
Betreiber neuer Glasfasernetze sollen laut dem
Entwurf
ihren Wettbewerbern einen Netzzugang gewähren, wenn diese die angeschlossenen Kunden erreichen wollen. Sie müssen mit Interessenten darüber verhandeln. Kommt keine Einigung zustande, kann die Bundesnetzagentur eingreifen und die Rahmenbedingungen für den Netzzugang festlegen.
Bei DSL ist das Alltag: Die Telekom gewährt ihren Wettbewerbern einen staatlich regulierten Zugang zu ihrer Infrastruktur. Über die Bedingungen dafür wird in regelmäßigen Abständen gestritten, aber im Grunde hat die Branche das System so akzeptiert.
Mit dem neuen TKG soll das nun auch für die Betreiber von Glasfasernetzen gelten. Bisher war die rechtliche Voraussetzung für eine Regulierung, dass das betroffene Unternehmen eine besondere Marktmacht hat. Bei DSL, das nur über die Kupferdoppelader des Telefonanschlusses zum Kunden kommt, gilt das landesweit für die Telekom.
Mit dem neuen TKG soll dieses Regime auf die Glasfasernetze ausgedehnt werden – mit einem entscheidenden Unterschied: „Die Regelung gilt symmetrisch, d.h. für alle Unternehmen unabhängig von beträchtlicher Marktmacht.“ Das bedeutet, dass Glasfasernetze unabhängig von ihrer Größe oder der Marktmacht des jeweiligen Betreibers der Regulierung unterworfen werden sollen.