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Amazon-Prime-Sammelklage: Mehr als 130.000 Verbraucher im Klageregister
Mehr als 130.000 Verbraucher haben sich für die Sammelklage gegen die Prime-Preiserhöhung von 2022 angemeldet. Die Rückzahlung könnte bis zu 60 Euro betragen.
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Mehr als 130.000 Verbraucher haben sich für die Sammelklage gegen Amazons Prime-Preiserhöhung aus dem Jahr 2022 in das Klageregister des Bundesamts für Justiz eingetragen. Das teilt die Verbraucherzentrale NRW in einem Update vom 10. Juni mit.
Bei der Sammelklage geht es um Prime-Preiserhöhungen aus dem Sommer 2022. Der Jahrespreis für bestehende Mitgliedschaften stieg damals von 69 Euro auf 90 Euro, der Monatsbeitrag von 8 Euro auf 9 Euro. Die Verbraucherzentrale NRW hält diese Erhöhungen für unwirksam und klagt deshalb vor dem Oberlandesgericht Hamm (Az. I-13 VKl 1/25). Ziel der Klage ist die Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge. Das Klageregister ist noch geöffnet.
Wie hoch ein möglicher Erstattungsanspruch ausfällt, hängt vom jeweiligen Tarif und der Dauer der Mitgliedschaft ab. Je länger die erhöhten Beiträge gezahlt wurden, desto mehr kann man laut Verbraucherzentrale zurückfordern. Derzeit seien bis zu rund 60 Euro möglich. Sollte das Verfahren noch länger andauern, steigt dieser Betrag aber weiter an.
Die Anmeldung im Klageregister des Bundesamts für Justiz ist kostenlos. Berechtigt zur Teilnahme sind Verbraucher, die ihre Prime- oder Prime-Student-Mitgliedschaft bereits vor der Preiserhöhung im Sommer 2022 abgeschlossen hatten. Wer sich wirksam einträgt, kann im Erfolgsfall eine Rückzahlung erhalten, ohne selbst aktiv klagen zu müssen. Ob der eigene Fall für die Teilnahme geeignet ist, können Betroffene mit dem kostenlosen Klage-Check der Verbraucherzentrale NRW prüfen.
Es handelt sich um eine von mehreren Sammelklagen, die Verbraucherzentralen aktuell gegen Amazon führen. Die Verbraucherzentrale Sachsen klagt parallel gegen die Einführung von Werbung bei Prime Video (Az. 102 VKl 1/24 e). Das Klageregister dieser Klage ist bereits geschlossen – die Urteilsverkündung ist für den 17. Juli 2026 angekündigt. Die Verbraucherschützer rechnen in erster Instanz mit einer Niederlage.
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