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Bilger will sogenannte Handy-Blitzer bundesweit einführen
Mit sogenannten Handy-Blitzern können Fahrer erwischt werden, die das Mobiltelefon am Steuer nutzen. Das gibt es bislang nur in Rheinland-Pfalz, Bundesverkehrsminister Bilger will die Technik bundesweit einführen.
Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) will sich für die bundesweite Einführung von sogenannten Handy-Blitzern einsetzen. Solche Geräte, auch Monocams genannt, können Verkehrsteilnehmer, die während der Fahrt ihr Mobiltelefon nutzen, erkennen. In Rheinland-Pfalz sind sie bereits im Einsatz.
"Innovative Technologien wie Handy-Blitzer können erkennen, ob sich ein Fahrer während der Fahrt ablenken lässt und ein Mobiltelefon in der Hand hält. Sie helfen, konsequenter zu ahnden und die Verkehrssicherheit spürbar zu steigern", sagte Bilger der Nachrichtenagentur dpa.
Er verwies auf die steigende Tendenz bei den Unfallzahlen: Es passierten demnach mehr als tausend Unfälle pro Jahr, bei denen die Fahrer elektronische Geräte wie Handys am Steuer nutzen würden und dadurch abgelenkt werden könnten.
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Für eine bundeseinheitliche Lösung brauche es nun eine Regelung im Straßenverkehrsgesetz, so Bilger. "Auch auf Wunsch der Bundesländer werde ich mich dafür stark machen." In Rheinland-Pfalz habe man mit den Monocams bereits sehr gute Erfahrungen gemacht.
Zuvor hatte die Rheinische Post über ein Papier zur Verkehrsministerkonferenz vor knapp zwei Wochen berichtet. Darin heißt es zu "Handy-Blitzern", das Bundesverkehrsministerium stehe einer Prüfung offen gegenüber, eine bundesgesetzliche Regelung im Straßenverkehrsgesetz zu schaffen.
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Laut ADAC wird an einer Autobahnbrücke eine hochauflösende, schräg nach unten gerichtete Kamera angebracht, die durch die Frontscheibe in das Auto hinein fotografiert. Das Monocam-System achtet auf Mobiltelefone im Bereich des Fahrenden und auf dessen entsprechende Handhaltung. Werden beide Kriterien erfüllt, löst die Kamera aus. Anschließend bewerten geschulte Polizisten die Bilder.
Wer am Steuer beim Telefonieren mit dem Handy erwischt wird, muss laut ADAC mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg rechnen. Bei einer Gefährdung oder dem Verursachen eines Unfalls steigt das Bußgeld auf 150 beziehungsweise 200 Euro an. Hinzu kommen zwei Punkte sowie ein einmonatiges Fahrverbot.