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"Gen Z"-Proteste: Wann dürfen Demos verboten werden?
Fliegende Steine, zerstörte Schaufenster und Plünderungen: Vor allem in Frankfurt kam es am Wochenende nach den "Gen Z"-Protesten zu Krawallen. Dürfen künftige Demos deshalb verboten werden?
Die politische Debatte ließ nach den "Gen Z"-Protesten vom Wochenende nicht lange auf sich warten. Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) brachte in den tagesthemen ein Verbot weiterer "Gen Z"-Demonstrationen ins Spiel: "Zunächst muss man sehen, ob diese Veranstaltungen am 20. November überhaupt so stattfinden können", sagte er. Doch wäre das rechtlich möglich?
Grundsätzlich garantiert Artikel 8 des Grundgesetzes die sogenannte Versammlungsfreiheit. Danach ist es erlaubt, zu demonstrieren - einfach so, ohne Anmeldung, Erlaubnis oder Genehmigung. "Dieses Grundrecht ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, sich aktiv am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess zu beteiligen", beschreibt es das Bundesinnenministerium auf seiner Internetseite.
Allerdings kann das Recht für Versammlungen unter freiem Himmel, also beispielsweise Demos in der Innenstadt, eingeschränkt werden. Voraussetzung ist, dass die Einschränkung von einem Gesetz explizit vorgesehen ist.
Solche Gesetze sind zum Beispiel das Versammlungsgesetz des Bundes oder auch eigene Versammlungsgesetze der Länder. Dort kann etwa festgelegt sein, dass eine Versammlung angemeldet werden muss. So sieht das Bundesversammlungsgesetz ausdrücklich vor, dass Versammlungen unter freiem Himmel 48 Stunden vorher anzumelden sind.
Allerdings heißt eine fehlende Anmeldung noch nicht, dass eine Versammlung nicht stattfinden kann oder sofort aufgelöst wird. Denn die Anmeldung soll Menschen in ihrer Demonstrationsfreiheit nicht beschränken, sondern dabei helfen, für geregelte Abläufe und die nötige Sicherheit zu sorgen.
Außerdem gibt es eine Reihe von Ausnahmen von der Anmeldepflicht. Wichtiges Beispiel sind sogenannte Spontanversammlungen: Wenn ohne vorherige Planung kurzfristig Menschen zusammenkommen, um zu einem bestimmten Thema zu demonstrieren, geht das auch ohne Anmeldung.
Von Gewalt hatte sich die Initiative stets distanziert. Ihr Fazit der Jugendproteste fällt positiv aus.
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Zuständig für Versammlungen ist die jeweilige Versammlungsbehörde vor Ort. Das ist oft der Bürgermeister, also die Stadt oder Gemeinde. Dort werden Versammlungen angemeldet. Die Behörde prüft dann konkret, ob die Versammlung wie geplant stattfinden kann, ob bestimmte Vorgaben gemacht werden müssen - oder eben, ob die ganze Demo verboten werden muss.
Wenn die Behörden ein Verbot aussprechen, ist damit aber im Regelfall nicht das letzte Wort gesprochen. Denn die Veranstalter können gegen ein Versammlungsverbot vor Gericht ziehen - und das tun sie in der Praxis auch oft. Im Eilverfahren wird das Verbot dem Verwaltungsgericht vorgelegt und die Gerichte reagieren in solchen Situationen dann auch in wenigen Tagen oder sogar Stunden, damit die Entscheidung noch rechtzeitig vor der geplanten Demonstration kommt.