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Bundestags-Votum: Mehr Vorteile für E-Autos im Stadtverkehr möglich
Günstiger parken und keine E-Kennzeichen-Pflicht mehr: Der Bundestag hat das reformierte Elektromobilitätsgesetz verabschiedet. Bisher nutzen allerdings nur wenige Kommunen den Spielraum des Gesetzes aus.
Autofahren in der Stadt ist oft stressig: Es gibt häufig Staus, die Parkplatzsuche gleicht einem Glücksspiel. Wer in Bayern mit einem Elektroauto oder einem Plug-in-Hybrid unterwegs ist und einen Stellplatz gefunden hat, kann ein wenig aufatmen: Parken auf öffentlichen Parkplätzen ist dort drei Stunden lang kostenlos. Einzige Bedingung: ein E-Kennzeichen am Fahrzeug.
Die Regel gilt in ganz Bayern seit gut anderthalb Jahren und ist wohl eine der stärksten flächendeckenden Auslegungen des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG). "Wir haben uns bewusst für eine unbürokratische Lösung entschieden und setzen auf Anreize statt auf Verbote", erklärt ein Sprecher des bayrischen Innenministeriums.
Bereits seit 2015 bietet das Bundesgesetz Städten und Kommunen die Möglichkeit, Elektroautos Vorteile zu gewähren und sie damit gezielt zu fördern. Verwaltungen können beispielsweise Rabatte auf Parkgebühren erlassen oder Busspuren für E-Autos freigeben. Ursprünglich war das Gesetz bis Ende 2026 befristet. Der Bundestag hat heute eine Verlängerung und Erweiterung der Regelungen beschlossen.
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Wer sein Plug-in-Hybrid-Modell oder sein Elektroauto an einer öffentlichen Ladesäule lädt, braucht dazu in Zukunft grundsätzlich kein E-Kennzeichen mehr. "Angestrebt wird künftig eine Regelung in der StVO, bei der es für das Parken an der Ladestation genügt, wenn der Stecker steckt und die Ladestation erkennbar genutzt wird", teilt das Bundesverkehrsministerium mit. Maßgeblich ist bis dahin die Beschilderung vor Ort. Die Änderung hilft auch Touristen: Elektroautos, die im Ausland zugelassen sind, benötigen keine zusätzliche Kennzeichnung mehr.
Weitere Bevorzugungen sind zunächst bis Ende 2035 möglich: Städten und Kommunen steht es frei, Parkplätze speziell für Elektroautos auszuweisen oder ihnen gesonderte Zufahrtsrechte zu gewähren. Im Gesetz steht erstmals auch, dass Gebühren für Anwohnerparkausweise für elektrisch angetriebene Fahrzeuge reduziert oder erlassen werden können.
Kommunen können E- Autos mithilfe des Elektromobilitätsgesetzes bereits seit mehr als zehn Jahren bevorzugen. Nach Angaben des Deutschen Städtetags haben zum Beispiel Dortmund und Essen das gesamte Instrumentarium des aktuell geltenden Gesetzes zur Unterstützung der Elektromobilität umgesetzt.
"Die bisherigen Erfahrungen der Städte mit den neuen Möglichkeiten sind positiv", sagt Städtetag-Hauptgeschäftsführer Christian Schuchardt. Besonders verbreitet seien kostenloses Parken an Ladesäulen und Sonderparkplätze für Elektrofahrzeuge. Busspuren für Elektroautos freizugeben, sei von Beginn an umstritten gewesen.
Deutschlandweit nutzen allerdings bisher nur wenige Kommunen die Möglichkeiten des Gesetzes aus. In Ludwigshafen am Rhein zahlen Fahrer von Verbrenner- und Elektroautos seit dem 1. Januar 2025 zum Beispiel wieder die gleichen Parkgebühren wie Benzin- und Dieselfahrzeuge. Zuvor durften Elektroautos zwei Jahre lang kostenfrei auf von der Stadt bewirtschafteten Parkplätzen parken.