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Dolly Parton: Manager lässt Klage gegen Neffen der Sängerin fallen
Sängerin Parton mit ihrem Neffen und Personenschützer Seaver (links)
Im Streit über das millionenschwere Erbe von Country-Legende Dolly Parton hat ihr Manager eine Klage gegen ihren Neffen zurückgezogen. Wie die »New York Times « und der »Rolling Stone « berichten, wurde die im September vor einem Gericht in Nashville eingereichte Zivilklage am Donnerstag fallen gelassen. Partons Manager Danny Nozell ist zugleich ihr Nachlassverwalter, ihr Neffe Bryan Seaver war jahrelang für die Sicherheit seiner Tante verantwortlich. Nozell hatte Seaver vorgeworfen, Geld aus Partons Nachlass erpressen zu wollen.
Parton, die mit Hits wie »Jolene« und »I Will Always Love You« weltbekannt wurde, war am 25. August im Alter von 80 Jahren gestorben . Zu ihrem Nachlass, der laut »Forbes« auf rund 450 Millionen Dollar (395 Millionen Euro) geschätzt wird, gehören neben einem Firmenimperium auch ein Vergnügungspark , ein Hotel und ein Museum . Partons Ehemann Carl Dean war vor ihr gestorben. Das Paar hatte keine Kinder.
Seaver hatte den Personenschutz seiner Tante geleitet. Er war es auch, der Partons Krebs-Tod in einem emotionalen Video bekannt gab. Kurz darauf wurde er dem Promi-Portal TMZ zufolge von der Nachlassverwaltung gefeuert. Wie die »New York Times« berichtete, hatte er Nozell daraufhin bedroht und unter anderem in einer Textnachricht geschrieben, er werde zur »Hand der Vergeltung für meine ganze Familie« werden.
Nozell warf ihm Bedrohung und Erpressung vor und erwirkte eine einstweilige Verfügung. Der Neffe betonte, seine Textnachrichten an den Manager seien ein privates, wütendes Gespräch zwischen Freunden gewesen. Er habe nie körperliche Gewalt angedroht.
Manager Nozell und Sängerin Parton (bei der Verleihung einer Goldenen Schallplatte 2012)
In der kurzen Eingabe bei einem Gericht in Tennessee wird kein Grund für den Rückzug der Klage genannt. Es heißt darin lediglich, dass ein Beschlussentwurf zur richterlichen Genehmigung vorbereitet werde, mit dem das Verfahren ohne Präjudiz eingestellt werden solle. Das bedeutet, dass die Klage erneut eingereicht werden kann. In einem am Vortag eingereichten Gerichtsdokument hieß es, beide Seiten hätten eine Einigung erzielt – nähere Angaben dazu wurden allerdings nicht gemacht.