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Nintendo verschärft in Japan wieder die Kaufregeln für die Switch 2
Um Hamsterkäufe der mehrsprachigen Hardware zu stoppen, verknüpft der Hersteller zukünftige Bestellungen an aktive Accounts.
Nintendo zieht in Japan erneut die Daumenschrauben gegen Wiederverkäufer an. Für die mehrsprachige Version der Nintendo Switch 2 im offiziellen Nintendo Store gelten wieder zusätzliche Kaufbedingungen. Der Grund ist wenig überraschend: Nintendo hat nach eigenen Angaben mehrere Bestellungen entdeckt, bei denen der Verdacht auf Hamsterkäufe oder Weiterverkauf besteht.
Die Verknüpfung von Hardware-Käufen an Nutzerdaten ist ein strategischer Meilenstein für das Nintendo Account System. Das gemeinsam mit Partner DeNA entwickelte Backend ermöglicht es dem Konzern heute, reale Spielerhistorien exakt auszulesen und Bots gezielt vom Shop auszuschließen. Schon bei der Vorgängerkonsole kämpfte Nintendo massiv gegen Wiederverkäufer.
Konkret betrifft die Änderung die Nintendo Switch 2 in der mehrsprachigen Ausführung. Wer dieses Modell im japanischen Nintendo Store kaufen möchte, muss mit dem genutzten Nintendo-Account bis zum 31. Mai 2026 um 23:59 Uhr mindestens 50 Stunden auf der ursprünglichen Nintendo Switch gespielt haben. Spielzeit in Demos und kostenlosen Spielen zählt dabei nicht. Zusätzlich bleibt der Kauf auf eine Konsole pro Nintendo-Account beschränkt.
Damit setzt Nintendo wieder auf eine Hürde, die echte Spielerinnen und Spieler bevorzugen soll, ohne den Verkauf komplett zum Spießrutenlauf zu machen. Ganz sauber ist diese Lösung trotzdem nicht. Für langjährige Switch-Nutzer ist die Vorgabe kaum ein Problem. Wer aber in Japan erstmals in Nintendos Ökosystem einsteigen möchte und aus Sprachgründen zur mehrsprachigen Version greifen will, steht damit erst einmal vor einer Wand. Scalper werden ausgebremst, Neukunden aber teilweise gleich mit.
Nintendo StoreにおけるNintendo Switch 2(多言語対応)の販売につきまして、買い占め等の疑いがある注文を複数確認しましたので、一時的に販売を停止しておりました。…
Wichtig ist außerdem: Die Änderung betrifft nicht die japanische, nur für den heimischen Markt bestimmte Version der Switch 2. Für dieses Modell bleiben die bisherigen Kaufbedingungen unverändert. Die mehrsprachige Variante ist dagegen besonders interessant für Käuferinnen und Käufer, die nicht ausschließlich auf Japanisch spielen möchten oder die Konsole später außerhalb Japans nutzen wollen. Genau deshalb ist sie für den Weiterverkauf offenbar besonders attraktiv.
Nintendo hatte die Bedingungen erst Ende Mai gelockert und die frühere Spielzeit-Hürde entfernt. Dass die Regel nun nach kurzer Zeit zurückkehrt, zeigt ziemlich deutlich, wie hartnäckig das Scalper-Problem bei begehrter Hardware bleibt. Eine einfache Mengenbegrenzung reicht offenbar nicht immer aus, wenn neue Konsolen knapp sind und sich auf Zweitmärkten mit Aufschlag weiterverkaufen lassen.
Deutschland bleibt vorerst außen vor – die Regelung greift ausschließlich beim mehrsprachigen Switch‑2‑Modell im japanischen Nintendo Store. Interessant ist das Ganze trotzdem: Nintendo bricht mit den klassischen Schutzmechanismen des Online-Handels: Statt stumpf auf Bestellmengen oder Zahlungsdaten zu schauen, wird die tatsächliche Account-Aktivität zum entscheidenden Kriterium.