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heise+ | KI-Kennzeichnungspflicht: Was die EU ab August 2026 verlangt
KI-generierte Bilder, Texte und Töne müssen in der EU künftig gekennzeichnet werden. Wir klären die neuen Pflichten und Verantwortlichkeiten.
Sie könnten sich fragen: Hat diesen Artikel überhaupt der Autor geschrieben oder doch ein KI-Chatbot? Noch vor wenigen Monaten hätten Sie diese Frage wohl mit Ihrem gesunden Sprachgefühl beantworten können. Heute fällt auch Experten die Unterscheidung immer schwerer. Große Sprachmodelle schreiben flüssig, fehlerarm und stilistisch flexibel. Umgekehrt übernehmen viele Menschen Formulierungen von KI-Assistenten, während diese wiederum mit dem vorgegebenen Kontext weiter lernen.
Wenn sich KI-generierte Inhalte nicht zuverlässig erkennen lassen, drängt sich eine andere Frage auf: Müssen sie dann nicht schon bei ihrer Entstehung als solche kenntlich gemacht werden? Viele Politiker glauben genau dies, nämlich der Malaise mit einem Etikett nach dem Motto „Achtung: KI“ beikommen zu können. Die EU ersetzt nun die Frage „Kann man es erkennen?“ durch die schwierigere Frage „Wer muss es wann und wie kenntlich machen?“
In diesem Schwerpunkt klären wir, welche neuen Vorgaben die EU in Artikel 50 der KI-Verordnung (AI Act) tatsächlich macht. Wer muss was kennzeichnen? Wer soll das kontrollieren und wer ist verantwortlich, wenn das nicht passiert? Dazu blicken wir in diesem Artikel genauer auf die Hintergründe der neuen EU-Verordnung und erläutern die Auswirkungen auf die Praxis. Weitere Artikel beleuchten die Situation um KI-Detektoren wie Pangram, Wasserzeichen für KI-Bilder und ob die neue EU-Verordnung taugt, die Flut der KI-generierten Songs auf Streamingplattformen einzudämmen.
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