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Berliner Justiz wehrt sich gegen Kritik nach CSD-Anschlag
Den mutmaßlichen Attentäter vom CSD in Berlin hatten die Behörden im Blick - dennoch kam es zum Anschlag. Nach lauter Kritik weist die Berliner Justiz Vorwürfe zurück. Die öffentliche Auseinandersetzung sei zu "undifferenziert".
Der mutmaßliche Täter des Anschlags am Rande des Christopher Street Day - Abdul B. - war polizeibekannt, Islamist und bereits verurteilt. Wie konnte es dennoch zu der Tat kommen? Seit vergangenem Sonntag wächst die Kritik, unter anderem am Vorgehen der Berliner Gerichte.
Denn der 21-Jährige war im Mai von einem Jugendgericht zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Gleichzeitig wurde ein bestehender Haftbefehl aufgehoben. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft forderte eine höhere Strafe und legte Berufung ein. Abdul B. musste zunächst nicht in Haft, wurde zeitweise überwacht und konnte sich frei bewegen.
Nun meldet sich die Berliner Justiz zu Wort und verteidigt sich gegen Kritik. Die öffentliche Auseinandersetzung sei vielfach pauschal und von wenig Faktenkenntnis geprägt. Sie erschöpfe sich darin, "nahezu reflexhaft nach vermeintlich Verantwortlichen zu suchen", erklärten die Präsidentin des Kammergerichts, Andrea Diekmann, und Generalstaatsanwältin Margarete Koppers in einer gemeinsamen Mitteilung.
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Das Urteil sei "auf der Grundlage und im Rahmen der geltenden Rechtslage ergangen". Gleichzeitig räumten sie ein, dass der Fall juristisch unterschiedlich bewertet werden könne. "Wie die Einlegung des Rechtsmittels durch die Generalstaatsanwaltschaft belegt, kann der Lebenssachverhalt aber juristisch durchaus unterschiedlich eingeordnet werden."
Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft kritisierte auch die Berichterstattung in den Medien. Die Hintergründe des Anschlags seien "nicht ansatzweise" aufgeklärt worden. So sei der mutmaßliche Täter beispielsweise nicht wegen schwerer Gewaltdelikte vorbestraft.
"Eine solch undifferenzierte und nicht die Aufklärung in den Mittelpunkt rückende Bewertung stellt die Unabhängigkeit der Justiz und damit eine Säule des Rechtsstaats infrage", heißt es in der Mitteilung.
Für vorbeugende Gefahrenabwehr seien die Sicherheitsbehörden, also Polizei und Staatsanwaltschaft, zuständig, nicht die Strafgerichte, wie eine Gerichtssprecherin gestern mitteilte. Berliner Ermittlungsrichter hätten in den vergangenen Wochen und Monaten dem LKA die Überwachung von Abdul B. durch Telefonabhören und Observationen bewilligt.
Exklusiv
26.07.2026