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Barrierefreiheit im ÖPNV: Die größten Probleme macht der Einstieg
von André Westphal
Aug. 9, 2026 |
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Der ADAC hat sich einmal in der Praxis angeschaut, wie es um die Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in 10 deutschen Städten steht. Dafür hat man mit seinen Testern nahezu 150 Haltepunkte für Bus und Tram in Augsburg, Bielefeld, Braunschweig, Chemnitz, Erfurt, Kassel, Magdeburg, Mainz, Mannheim und Rostock geprüft. Die größte Hürde bleibt dabei in der Regel der Einstieg. Einige Haltestellen sind jedoch auch für Blinde schwer auffindbar gewesen.
Getestet hat man die Haltestellen für Fahrten zu jeweils vier wichtigen Zielen wie Rathaus, Einkaufszentrum, Krankenhaus und Schwimmbad. Man hat folgende Kategorien untersucht: Zugang zum Haltepunkt, Ausstattung der Haltepunkte und Zustieg ins Verkehrsmittel. Um auch Eindrücke von Betroffenen zu gewinnen, hatte man teilweise Menschen dabei, die auf die Barrierefreiheit angewiesen sind.
Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) muss in Deutschland laut Gesetz grundsätzlich barrierefrei sein. Der ADAC hat daher in ganz Deutschland getestet, wie es um die Barrierefreiheit tatsächlich bestellt ist. Im Idealfall soll dabei der Abstand zwischen Bordsteinkante und Fahrzeug maximal fünf Zentimeter in der Waagrechten und in der Höhe betragen, damit ein barrierefreier Einstieg möglich ist. Allerdings erfüllen das nur 20 % der untersuchten Anfahrten von Straßenbahnen. Bei Bussen waren es sogar nur 3 % – auch weil die Fahrer oft nicht passend angehalten haben.
Besser sah es bei den Sitzgelegenheiten aus. Die gab es für Menschen mit Gehbehinderung an nahezu allen Haltepunkten (92 %), zum großen Teil (81 %) auch mit Rückenlehnen. Armlehnen, auf denen sich Mobilitätseingeschränkte beim Aufstehen abstützen können, waren dagegen Mangelware (11 %).
Sehbehinderte haben es laut dem Test des ADACs noch eine Ecke schwerer. Nur bei gut der Hälfte (58 %) der getesteten Haltepunkte gab es am Boden Auffindestreifen über den Gehweg, an denen sich Blinde mit ihrem Stock orientieren können. Zudem gab es oft gefährliche Radwege ohne Bodenindikatoren. Nur 16 % der Radwege waren damit versehen. Immerhin: Bei 93 % der Haltepunkte gab es Leitstreifen, die parallel zur Bordsteinkante verlaufen und so Blinden helfen, die Fahrbahn und die Gleise zu meiden.
Dabei mahnt der ADAC, dass aber auch das Fahrpersonal darüber entscheide, wie leicht es Menschen mit Behinderungen fällt, die öffentlichen Verkehrsmittel zu erreichen. Busse etwa fahren die Haltestellen meist nicht zielgenau an, weswegen Gehbehinderte zwingend auf Rampen angewiesen bleiben, die erst ausgeklappt werden müssen. Das wäre oft vermeidbar.
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