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SPD kritisiert Härtefallregel bei Familiennachzug als viel zu streng
Seit einem Jahr ist der Familiennachzug bei subsidiär Schutzberechtigten ausgesetzt. Nur in Härtefällen dürfen Angehörige noch nach Deutschland kommen - doch kaum ein Härtefallantrag wird bewilligt. Nun kommt Kritik von der SPD.
Gut ein Jahr nach dem vorläufigen Stopp des Familiennachzugs für Geflüchtete mit eingeschränktem Status hat die SPD-Fraktion die Regelung als zu streng kritisiert. Bislang seien kaum Härtefall-Visa erteilt worden, sagte die migrationspolitische Sprecherin Rasha Nasr dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
Dass nur so wenige Anträge erfolgreich waren, bedeute aber nicht, dass diese grundlos gestellt worden seien. "Es liegt an den restriktiven Regelungen: Die zulässigen Trennungszeiten für Kinder und Eltern sind nicht familienfreundlich, sondern unzumutbar", so Nasr.
Wenn ein Kleinkind fünf Jahre von seinen Eltern getrennt sein dürfe, ein größeres Kind zehn Jahre, dann blieben nicht viele Härtefälle übrig. Indem für Härtefälle ein unzumutbares Einzelschicksal zur Bedingung gemacht worden sei, würden zudem Krisen wie im Gazastreifen ausgeblendet, die gleichzeitig viele Menschen beträfen, sagte Nasr.
Die Ehefrau von Faruk Doghmosh habe einen Anspruch einzureisen, betont seine Anwältin. Doch es passiere zu wenig.
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Der Bundestag hatte im Juni 2025 beschlossen, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre auszusetzen. Das sind Menschen, die keinen Anspruch auf Asyl oder Flüchtlingsschutz haben, aber dennoch wegen Bedrohung in ihrer Heimat vorerst in Deutschland bleiben dürfen.
Bei vielen subsidiär Schutzberechtigten handelt es sich um syrische Kriegsflüchtlinge. Sie hatten schon zuvor keinen regulären Rechtsanspruch auf das Nachholen der engsten Familienangehörigen.
Allerdings gab es ein Kontingent von bis zu 1.000 Personen pro Monat. Seit der Aussetzung gibt es weiterhin die Möglichkeit eines Nachzugs in besonderen Härtefällen.
Etwa 380.000 Menschen sind von der Aussetzung betroffen.
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Nach Angaben des Sozialverbandes Caritas wurden seit Aussetzung des Familiennachzugs am 24. Juli 2025 bis Mitte Mai diesen Jahres von subsidiär Schutzberechtigten 4.727 Härtefallanträge gestellt, 1.022 davon seien geprüft worden. Sieben Härtefall-Visa seien erteilt worden.