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Dobrindt baut Drohnenabwehr nach Vorfall in Leipzig massiv aus
Nach dem versuchten Drohnenanschlag auf dem Leipziger Flughafen wächst der politische Druck. Innenminister Dobrindt reagiert mit mehr Abwehreinheiten.
Mutmaßliches Anschlagsziel: Eine der fünf in Leipzig stationierten Antonow An-124 im Mai 2026.
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Nach dem versuchten Drohnenanschlag auf dem Leipziger Flughafen in der vergangenen Woche nimmt die Debatte über politische Konsequenzen Fahrt auf. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will die Drohnenabwehr der Bundespolizei stärken. Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) fordert unterdessen, dabei die Bundeswehr auch im Inneren hinzuzuziehen.
Die strikte Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit sei nicht mehr zeitgemäß, sagte Günther am Montagmorgen im Deutschlandfunk. Auch Schleswig-Holstein war in der Vergangenheit von zahlreichen unaufgeklärten Drohnenvorfällen betroffen. Günther verwies auf 50 neue Stellen bei der Landespolizei und Investitionen für Drohnenabwehrsysteme in Höhe von sieben Millionen Euro.
Auch die Bundespolizei soll weiter ausgerüstet werden und nun an insgesamt acht Standorten bundesweit Drohnenabwehreinheiten vorhalten, bestätigte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Mittag in Berlin. Dafür werde Bundesinnenminister Dobrindt noch im Laufe des Tages die entsprechende Weisung erteilen.
Bislang war vorgesehen, dass die Bundespolizei von vier Standorten aus mit 130 Bundespolizisten die Abwehrfähigkeiten für alle Liegenschaften bereitstellt, für die die Polizei des Bundes zuständig ist. Das betrifft unter anderem Flughäfen (früher Bundesgrenzschutz), Bahnstrecken (früher Bahnpolizei) und die Seewege (früher Küstenwache). Überall sonst bleiben die Polizeibehörden der Länder zuständig.
Die Bundeswehr darf innerhalb der deutschen Grenzen nur zum Eigenschutz oder im Zuge der Amtshilfe zur Abwehr von Bedrohungen tätig werden. „Die Polizei darf, aber kann nicht, die Bundeswehr kann, aber darf nicht”, fasst der Wehrbeauftragte des Bundestages, der langjährige CDU-Verteidigungspolitiker Henning Otte, in der Bild-Zeitung die Lage zusammen.
Günther fordert nun, dass bereits mit der Sichtung die Zuständigkeit geklärt sein müsse. Er hielte es „für unproblematisch, wenn auch die Bundeswehr gegen Drohnen eingesetzt werden kann, weil man bei Drohnen kaum unterscheiden kann ob es sich um eine außenpolitische oder innenpolitische Bedrohung handelt“, so Günther. Er wolle deshalb auch eine Grundgesetzänderung in Erwägung ziehen.
Ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums sah am Mittag in Berlin keinen Bedarf zu weiteren Reformen der gesetzlichen Vorgaben über das bereits geänderte Luftsicherheitsgesetz hinaus. Zugleich warnt das Ministerium vor der Illusion, dass die Bundeswehr neben ihren eigenen Liegenschaften auch alle kritischen Infrastrukturen in der Republik schützen könne.