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Europol-Neuregelung: „Können Grundrechte nicht für Sicherheitszwecke opfern“
Der Europäische Datenschutzbeauftragte warnt vor Befugniserweiterungen bei Europol: Daten Unbescholtener könnten künftig regelmäßig verarbeitet werden.
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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.
Überall in Europa werden unter dem Eindruck des von Russland gegen die Ukraine geführten Krieges und hybrider Bedrohungslagen die Sicherheitsinstitutionen aufgerüstet und mit neuen Befugnissen ausgestattet. Das betrifft auch das europäische Polizeiamt Europol: Dem will die Europäische Kommission mit dem sogenannten „Justiz- und Innen-Paket“ weitreichende neue Befugnisse verleihen. Genau diese kritisiert der unabhängige Beauftragte für den Datenschutz bei den EU-Institutionen und -Behörden Wojciech Wiewiórowski nun scharf.
Zwar unterstütze er das Ziel einer Stärkung der Rolle der europäischen Behörde, betont Wiewiórowski und fordert einen verbindlichen rechtlichen Rahmen, der an die in den europäischen Verträgen festgelegten Befugnisse der Behörde gekoppelt sein müsse. Die EU-Kommission sieht in ihrem Vorschlag (PDF) unter anderem vor, dass eine zentrale Polizeidatei bei Europol eingerichtet werden soll. Dieser „Police Shared Data Space“ soll zudem mit dem „Europol Analytical Environment“ (Artikel 40) kombinierbar sein, in dem Daten aus den EU-Mitgliedstaaten, von Drittstaaten, internationalen Organisationen, privaten Stellen und von Europol verarbeitet, analysiert und visualisiert werden dürfen und zugleich „von berechtigten Stellen“ der Mitgliedstaaten abgefragt werden dürfen. Das soll unter anderem biometrische Daten wie Fotos, Fingerabdrücke, alphanumerische und „Multimedia-Daten“ umfassen.
Dabei könnte aus einer von ihm seit Jahren kritisierten Ausnahmesituation nun die Regel werden, befürchtet der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS). Daten gänzlich Unbeteiligter an einem Kriminalfall könnten gespeichert, verarbeitet und analysiert werden – bislang war das nur im Ausnahmefall anhand einer Positivliste zulässiger Verarbeitungen möglich. Dabei handele es sich der es in der Stellungnahme des EDPS, um einen „sehr schweren Eingriff in das Recht auf Datenschutz“, wie es das EU-Recht vorsehe und auch der Europäische Gerichtshof nur unter strengen Auflagen und im Ausnahmefall für zulässig erklärt habe.
Für problematisch hält Wiewiórowski zudem die Möglichkeit, dass Europol künftig auch große, unstrukturierte Datenbestände verarbeiten dürfe, die von privaten Stellen oder etwa im Rahmen von Open-Source-Intelligence (OSINT) gewonnen wurden. Damit würden wesentliche Regeln für die Erhebung derartiger Daten umgangen.
Ebenfalls verhandelt wird im Rahmen des Pakets die zukünftige Aufstellung der europäischen Justizkooperationsbehörde Eurojust. Die in Den Haag angesiedelte Stelle soll künftig eine aktivere Rolle bekommen, wenn es um grenzüberschreitende Kriminalität geht. Dafür sollen auch die Justizbehörden wie Staatsanwaltschaften und Gerichte über Eurojust besser zusammenarbeiten können – was unter anderem auch den gemeinsamen Datenaustausch mitbetrifft. Auch hier sieht der EDPS zwar noch Verbesserungsbedarf (PDF), insbesondere wenn es um die Einhaltung grundsätzlicher Datenschutzprinzipien bei der Abfrage über die verschiedenen nationalen Datenbanken geht.
Zugleich lobt der EDPS hier jedoch auch, dass die Justizbehörden weiterhin mit dezentralen Systemen arbeiten sollen und grundsätzlich klarere Speicherfristen bestehen sollen. Nachbesserungen fordert Wiewiórowski jedoch bei der Transparenz zu all jenen Stellen, die grundsätzliche Trefferabfragen („Hit-/No-Hit“) an Eurojusts eigene Systeme richten können. Das meint etwa die Beweisdatenbank zu internationalen Verbrechen CICED, in der nationale Behörden etwa Opferaussagen, forensische oder medizinische Berichte zu schwersten Völkerrechtsverbrechen wie einem Angriffskrieg speichern können.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski ist in seiner Rolle als Aufsich