// TAGESSCHAU WIRTSCHAFT — FINANZA
Apple ändert Anti-Tracking-Abfrage in der EU
Die Tracking-Abfrage für Apps von Drittanbietern auf iPhones ändert sich. Damit erreicht Apple, dass ein Verfahren beim Bundeskartellamt beigelegt wird.
Apple nimmt Änderungen an der App-Tracking-Abfrage auf iPhones und iPads in Deutschland und anderen europäischen Ländern vor. So sollen etwa die Fenster, in denen Nutzer der Verwendung ihrer Daten für Werbung zustimmen, bei Apple-Apps und Apps anderer Anbieter gleich aussehen. Mit dieser Abfrage können Nutzerinnen und Nutzer Apps verbieten, ihre Aktivitäten bei anderen Diensten zu Werbezwecken zu erfassen.
Damit endet auch eine Untersuchung der Funktion durch das Bundeskartellamt. Das Kartellamt hatte Apple vorgeworfen, Drittanbieter zu benachteiligen.
Analyse
01.04.2026
Zum 50. Geburtstag steht Apple vor großen Herausforderungen.
mehr
Apple hatte 2021 im Einklang mit entsprechenden EU-Vorgaben strengere Regeln für die Nutzung persönlicher Daten für Werbezwecke eingeführt. App-Anbieter müssen danach eine zusätzliche Einwilligung der Nutzenden dafür einholen. Die verschärften Vorgaben galten bislang jedoch nicht für Apples eigene Angebote.
Das Bundeskartellamt bemängelte, dass die Regeln den Konzern selbst nicht daran hinderten, Daten etwa aus dem App Store, der Apple ID oder angeschlossenen Geräten zu kombinieren und zu Werbezwecken zu verwenden. Zudem gibt es bislang für Apple-Apps ein anderes Abfragefenster, dessen "Sprache, Gestaltung und Auswahlmöglichkeiten" die Nutzerinnen und Nutzer laut Kartellamt "eher zur Zustimmung bewegen" könnten.
Das Bundeskartellamt beobachtet Apple besonders intensiv. Zu Recht, wie der Bundesgerichtshof heute bestätigt hat.
mehr
Apple wies die Vorwürfe zwar zurück, bot jedoch Änderungen an. Etwa entfallen nun "abschreckend wirkende Symbole und Formulierungen", erklärte das Kartellamt. Zu den Änderungen gehört beispielsweise, dass das Wort "Tracking" auf der Auswahlseite nicht mehr vorkommt. "Die Abfragefenster werden inhaltlich, sprachlich und optisch neutral gestaltet", heißt es vom Bundeskartellamt.
Außerdem bekommen die App-Betreiber die Möglichkeit, Nutzer nach einem Jahr wieder nach einer Erlaubnis zu fragen, deren Aktivität bei anderen Anwendungen und Webseiten zu verfolgen.