// TAGESSCHAU INLAND — CRONACA
Arbeiterwohlfahrt will Bündelung von Sozialleistungen
In der Diskussion um eine Reform des Sozialstaats hat die Arbeiterwohlfahrt eigene Vorschläge präsentiert. Unter anderem soll mit einem "Erwerbsbooster" die Armut verringert werden.
Lukas Hochscheidt von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) stellt dem Sozialstaat in Deutschland ein denkbar schlechtes Zeugnis aus. Der sei "zu komplex, zu bürokratisch, seine Leistungen sind unzureichend aufeinander abgestimmt - und er schützt nicht ausreichend vor Armut und gesellschaftlichem Ausschluss."
Sein Urteil: Der Sozialstaat befinde sich in einer Legitimitätskrise. Um aus dieser Krise herauszukommen, empfiehlt der Wohlfahrtsverband eine grundlegende Reform, fußend auf den Empfehlungen der Sozialstaatskommission der Bundesregierung.
Die hatte im Januar in ihrem Bericht 26 konkrete Empfehlungen aufgelistet, wie man den Sozialstaat modernisieren sollte. Einer der Kernpunkte ist die Zusammenlegung von steuerfinanzierten Sozialleistungen wie Grundsicherung, Wohngeld und Kinderzuschlag.
Hochscheidt lobt die Empfehlungen der Experten als "sehr mutig und sehr weitreichend" und spricht von einem "window of opportunity", einem günstigen Moment, um bei den notwendigen Reformen des Sozialstaates voranzukommen.
FAQ
27.01.2026
Eine Kommission hat Empfehlungen erarbeitet, um den Sozialstaat neu aufzustellen. Welche Vorschläge gibt es?
mehr
Wie das gelingen könnte, will die AWO mit einer Studie darlegen. Deren Titel: "Wie die Zusammenlegung von Sozialleistungen gegen Armut wirken kann". Dafür hat das Ifo-Institut Vorschläge der Arbeiterwohlfahrt durchgerechnet, sagt Studienleiter Maximilian Brömel vom Ifo-Zentrum für Finanzwissenschaft.
Wie die Sozialstaatskommission schlägt die AWO vor, Grundsicherung, Wohngeld und Kinderzuschlag zu einer neuen Leistung für erwerbsfähige Menschen zu bündeln.
Dazu kommt ein "Erwerbsbooster" - ein finanzieller Anreiz, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen. Konkret wären das 100 Euro für jede Person im Haushalt, die ein Erwerbseinkommen oberhalb der Minijob-Grenze hat. Für Alleinerziehende soll es einen zusätzlichen Freibetrag geben, wenn ihr Einkommen auf die neue Sozialleistung angerechnet wird.