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Social-Media-Verbot: Frankreichs Scheitern mit Ansage
Vor rund einer Woche hat der französische Verfassungsrat das von Präsident Emmanuel Macron vorangetriebene Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige überraschend gestoppt. Warum die Entscheidung absehbar war und welche Folgen sie für Deutschland und die Europäische Union haben könnte, hat nun netzpolitik.org analysiert.
Kinder und Jugendliche im Internet stärker zu schützen, hält auch der französische Verfassungsrat grundsätzlich für ein legitimes Ziel. Ein pauschales Social-Media-Verbot für alle unter 15-Jährigen geht dem Gremium allerdings zu weit. Daher hatte dieser am 14. August 2026 das von Präsident Emmanuel Macron vorangetriebene Vorhaben gestoppt, wobei das Gremium für seine Entscheidung mehrere Gründe anführte.
Ein solches Verbot würde beispielsweise auch vergleichsweise harmlose Angebote erfassen. Dadurch würde die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit junger Menschen, die durch die französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 geschützt ist, unverhältnismäßig verletzt, da die Regelung weder danach unterscheidet, welche Risiken von einem Dienst ausgehen, noch danach, ob dieser bereits ausreichende Schutzmaßnahmen bietet. Darüber hinaus sieht der Verfassungsrat mögliche Auswirkungen auf die Bildungsmöglichkeiten Minderjähriger.
Ein weiteres Problem sieht der Verfassungsrat beim Entscheidungsrecht der Eltern und Aufsichtspersonen. Diesen würde das Gesetz die Möglichkeit nehmen, selbst über den Zugang eines Kindes zu bestimmten Diensten zu entscheiden. Individuelle Faktoren wie Alter, Reife und familiäre Umstände blieben damit unberücksichtigt.
Hinzu kommt, dass das Gesetz selbst zwar keine konkrete Altersprüfung vorsieht, ein Verbot ohne eine solche allerdings kaum durchsetzbar und damit nicht wirksam wäre. Genau diese für die praktische Umsetzung entscheidende Frage darf der Gesetzgeber nach Auffassung des Verfassungsrats jedoch nicht offenlassen.
In seiner Entscheidung erkennt der Verfassungsrat Gefahren wie Sucht, Belästigung und Betrug sowie den Schutz des Kindeswohls und der öffentlichen Ordnung zwar ausdrücklich als legitime Gründe für Einschränkungen an, ein neues Gesetz müsste Beschränkungen seiner Auffassung nach jedoch deutlich gezielter und verhältnismäßiger ausgestalten.
Frankreichs Präsident Macron hat seine Regierung bereits mit einer Überarbeitung des Gesetzesvorhabens beauftragt, ein neuer Entwurf könnte laut Reuters bereits im Frühjahr 2027 und damit unmittelbar vor der französischen Präsidentschaftswahl am 18. April 2027, für die Macron nicht erneut kandidieren darf, vorgelegt werden.
Die französische Juristin Brunessen Bertrand von der Universität Rennes hat die Entscheidung gegenüber netzpolitik.org als „größtenteils vorhersehbar“ bezeichnet. Da der Verfassungsrat ausgerechnet das zentrale Element des Gesetzes vollständig für verfassungswidrig erklärte, könne die Regierung das pauschale Verbot bei einem neuen Anlauf auch nicht lediglich anders formulieren. Rechtlich denkbar seien für sie dagegen „gezielte, risikobasierte Einschränkungen“. Zudem müsste geregelt werden, unter welchen Bedingungen Eltern eine Altersbeschränkung für ihre Kinder aufheben können.
Damit gerät Frankreich allerdings in ein rechtliches Dilemma: Der Verfassungsrat verlangt für ein wirksames Verbot eine klare, vom Gesetzgeber ausgestaltete nationale Regelung der Alterskontrolle, während Frankreich die Plattformen nach Auffassung der EU-Kommission aufgrund des europäischen Rechts nicht eigenständig zu solchen Kontrollen verpflichten darf. Eine wichtige Rolle spielt dabei der Digital Services Act (DSA), der die Pflichten und die Haftung digitaler Vermittlungsdienste im Internet regelt. Dieser sieht Alterskontrollen lediglich als eine mögliche Schutzmaßnahme für Minderjährige vor, verpflichtet Plattformen jedoch nicht generell dazu. Die EU-Kommission vertritt deshalb die Position, Frankreich könne Plattformen nicht eigenständig zu Alterskontrollen verpflichten, dies wäre nur über den DSA möglich. Genau solche