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Niedersächsischer Datenschutzbeauftragter rügt Polizeigesetz
Ausbau von biometrischer Erkennung und KI-Datenanalyse: Der niedersächsische Datenschutzbeauftragte sieht bei der Polizei Grundrechte und Zweckbindung bedroht.
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Der niedersächsische Datenschutzbeauftragte Denis Lehmkemper kritisiert die geplante Novelle des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (NPOG) scharf. In seinem aktuellen Tätigkeitsbericht 2025 warnt der Kontrolleur eindringlich vor massiven Eingriffen in die Grundrechte. Der Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung sieht eine Vielzahl neuer Überwachungsinstrumente vor, die den Einsatz Künstlicher Intelligenz und biometrischer Verfahren deutlich ausweiten.
Die Regierung in Hannover brachte die Initiative nach Einschätzung von Beobachtern in großer Eile ein. Die Datenschutzbehörde sollte im Rahmen einer Verbandsanhörung eine Stellungnahme abgeben. Diese wollte sie zunächst nicht öffentlich zugänglich machen. Nun hat der Datenschutzbeauftragte den Vorgang sowie seine Position in seinem Jahresbericht aber offengelegt.
Die Landesregierung begründet den Ausbau der Polizeibefugnisse mit der Dynamik technischer Entwicklungen und neuen Bedrohungsszenarien. Vorgesehen sind etwa Vorschriften zur „intelligenten“ Videoüberwachung, zur biometrischen Echtzeit-Fernidentifizierung im öffentlichen Raum sowie zum nachträglichen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet. Zudem sollen Rechtsgrundlagen für die automatisierte Datenanalyse geschaffen, der Einsatz von Polizeidrohnen ausgeweitet und die Nutzung elektronischer Fußfesseln bei häuslicher Gewalt erweitert werden.
In der Stellungnahme äußert die Aufsichtsbehörde umfangreiche Vorbehalte gegen diese tiefgreifenden Kompetenzen. In puncto Videoüberwachung fordert sie aufgrund des besonderen Eingriffsgewichts deutlich höhere Anforderungen. Die biometrische Live-Fernidentifizierung lehnt das Amt ab: Der Anwendungsbereich sei mit Blick auf die Vielzahl betroffener Personen und die räumliche Reichweite weit überzogen. Beim nachträglichen Abgleich mit Internetdaten vermisst Lehmkemper eine Auseinandersetzung mit der KI-Verordnung. Es fehlten Vorgaben zur technischen Umsetzung, um verbotene KI-Praktiken abzugrenzen. Zugleich seien die skizzierten Datenmengen zu unbestimmt.
Als Paradigmenwechsel in der Polizeiarbeit stuft der Datenschutzbeauftragte die geplante automatisierte Datenanalyse ein. Ein solches Verfahren setze voraus, dass sämtliche bislang vorgangsbezogen gespeicherten Polizeidaten auf einer zentralen Plattform zusammengeführt würden. Das wäre das Ende der vorgeschriebenen Zweckbindung. Problematisch sei ferner, dass nicht nur Daten von Tatverdächtigen, sondern auch von Zeugen, Opfern und Unbeteiligten verarbeitet würden. Neben Informationen aus Ermittlungen wolle die Exekutive auch Telekommunikationsdaten inklusive Gesprächsinhalten einbeziehen. Doch klare Grenzen für KI-Systeme fehlten.
Lehmkemper gibt auch Tipps für eine datenschutzkonforme Ausgestaltung etwa von Drohneneinsätzen. Positiv bewertet er die in Paragraf 33 vorgesehene Prüfung des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung sowie die Pflicht, im Zweifelsfall die Datenschutzaufsicht einzubinden. Da das Innenministerium die Bedenken weitestgehend ignorierte, erneuerte der Kontrolleur seine Kritik im Februar in einer öffentlichen Anhörung im Innenausschuss des Landtags. Die Mahnungen der Behörde decken sich in vielen Punkten mit den Befürchtungen außerparlamentarischer Gruppen. Das Bündnis NoNPOG moniert ebenfalls die skizzierten Überwachungsmaßnahmen schon im Vorfeld von Straftaten und beklagt mangelnde Transparenz im Gesetzgebungsverfahren.
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