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16,68 Milliarden US-Dollar: Meta schließt wegen Schäden an Kindern Milliardenvergleich
Am Ende sind es zwar nicht die geforderten 1,4 Billionen US-Dollar geworden, doch auch die 16,68 Milliarden US-Dollar, auf die sich Meta im Verfahren um mutmaßliche Verstöße gegen den US-Kinder-Datenschutz COPPA mit 29 US-Bundesstaaten geeinigt hat, dürften den Konzern treffen. Dennoch geht Meta nicht als Verlierer vom Platz.
Seit dem 18. August 2026 musste sich Meta vor einem Bundesgericht in Oakland im US-Bundesstaat Kalifornien gegen Anschuldigungen von 29 US-Bundesstaaten zur Wehr setzen. Sie warfen dem Konzern vor, seine Plattformen bewusst mit süchtig machenden Funktionen ausgestattet, die Öffentlichkeit über deren Sicherheit getäuscht und Daten von Kindern unter 13 Jahren ohne die erforderliche Zustimmung gesammelt zu haben. Dies hätte darüber hinaus gegen den US-Kinder-Datenschutz COPPA verstoßen. Inoffiziell sollen die Kläger dabei Strafen in Höhe von bis zu 1,4 Billionen Dollar angestrebt haben, was nicht nur Meta, sondern auch die vorsitzende Bundesrichterin Yvonne Gonzalez Rogers zurückwiesen.
Nun hat sich das Unternehmen hinter Facebook, Instagram und WhatsApp laut Reuters mit den Klägern wenig überraschend außergerichtlich geeinigt, wobei die vereinbarten Strafzahlungen von 16,68 Milliarden US-Dollar allerdings ebenso deutlich über der von Meta eingebrachten Summe von vier Millionen Dollar liegen. Im Vorfeld der Verhandlung hatte das Unternehmen die Anschuldigungen der Bundesstaaten noch als „begrenzten Vorwürfe“ bezeichnet, die „unbelegt“ seien. Der Vergleich beendet damit einen viel beachteten Prozess, der als wichtiger Test für die rechtliche Verantwortung sozialer Netzwerke für mögliche Schäden bei jungen Menschen galt. Meta bestreitet trotz der Einigung weiterhin ein Fehlverhalten.
Der Vergleich umfasst allerdings noch weitere Aspekte. Laut einem Bericht von Neowin muss Meta erhebliche Änderungen an Facebook und Instagram vornehmen. Diese sollen für Kinder tägliche Nutzungsbeschränkungen von zwei Stunden vorsehen und die Nutzung zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens vollständig blockieren. Während der Schulzeit werden Benachrichtigungen stummgeschaltet. Hinzu kommen regelmäßige Hinweise zur Bildschirmzeit, eine Option für nicht algorithmisch zusammengestellte Feeds, Kontrollen für die automatische Wiedergabe von Inhalten, ausgeblendete Like-Zahlen, stärkere Altersprüfungen, Einschränkungen bestimmter Filter und Inhalte sowie erweiterte Kontrollmöglichkeiten für Eltern. Direktnachrichten sind von den Beschränkungen hinsichtlich Nutzungsdauer, Nachtzeit und Schulzeit ausgenommen.
Darüber hinaus soll der Vergleich auch einige von Meta eingebrachte Forderungen berücksichtigen. So soll die Zahlung über zehn Jahre erfolgen, wobei rund 12,7 Milliarden US-Dollar an die klagenden Bundesstaaten fließen. Die verbleibenden 5,3 Milliarden US-Dollar sind an Bedingungen geknüpft, die unmittelbar Metas Konkurrenten betreffen: So will Meta diese Summe nur auszahlen, wenn auch YouTube und TikTok vergleichbare Beschränkungen für Jugendliche einführen. Damit erhält der Vergleich eine ungewöhnliche wettbewerbspolitische Dimension, da Meta über diesen faktisch neue Standards für große Social-Media-Plattformen in den USA setzen kann.
Gleichzeitig beendet der Vergleich ein Verfahren von Kalifornien, Illinois, New Mexico und Washington, D.C., das Datenschutzvorwürfe im Zusammenhang mit dem Cambridge-Analytica-Skandal betrifft. Das Beratungsunternehmen hatte personenbezogene Daten von Millionen Facebook-Nutzern gesammelt. Für die Beilegung dieser Verfahren zahlt Meta insgesamt 459,3 Millionen US-Dollar an die klagenden Staaten.
Meta weist die Darstellung, Verbraucher über ein Suchtpotenzial seiner Dienste getäuscht zu haben, weiterhin entschieden zurück. Das Unternehmen argumentiert seit Langem, eine solche Täuschung könne schon deshalb nicht vorliegen, weil „Social-Media-Sucht“ keine anerkannte psychiatrische Erkrankung sei. Dennoch hätte ein Schuldspruch für Meta weitaus größere Folgen gehabt: Neben höheren Strafzahlungen hä