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Millionen Dateien im Webarchiv des Bundestags gesperrt
Schon seit Monaten lassen sich ältere Internetseiten des Bundestags nicht mehr aufrufen. Grund sind Nutzungsrechte an verwendeten Fotos.
Der Deutsche Bundestag hat Teile seiner Internetseiten gesperrt. Wer ältere Inhalte wie Abgeordnetenbiografien aufruft, erhält den Hinweis: “Das Webarchiv mit den Internetseiten des Deutschen Bundestages aus den Jahren 2005 bis 2016 ist aus urheberrechtlichen Gründen seit dem 17. April 2026 nicht mehr online.”
Das Webarchiv enthält “Informationen zu vergangenen Wahlperioden oder zu ausgeschiedenen Parlamentariern”. Es besteht aus den Rubriken Abgeordnete, Ausschüsse und Texte. Außerdem enthält das Archiv “für die Jahre 2005 bis 2016 Momentaufnahmen des Webauftritts”.
Der genaue Umfang der Sperrungen ist unklar. So sind auch die Übersichtsseiten der Abgeordneten aus den Legislaturperioden von 1949 bis 2005 nicht verfügbar.
Hingegen ist das Textarchiv von 2010 bis 2015 weiter zugänglich, auch mit Fotos. Eine Nachfrage beim Deutschen Bundestag, welche Inhalte konkret gesperrt sind, blieb bislang unbeantwortet.
Schon im Mai 2026 richtete ein Nutzer eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an den Bundestag und um bat Dokumente, die zu der Entscheidung für die Sperrung führten. Die Anfrage wurde jedoch abgelehnt, “da durch die vorzeitige Herausgabe der Erfolg laufender Entscheidungsprozesse gefährdet werden könnte”.
Auf Nachfrage teilte der Bundestag mit, dass die Sperrung “im Zusammenhang mit in die Webseiten integrierten Abbildungen” stehe. Die unproblematischen Inhalte der betroffenen Webseiten wie Texte und Drucksachen ließen sich jedoch “nicht mit einem vertretbaren Aufwand” von den betroffenen Fotos und PDF-Dateien trennen.
“Diese PDF-Dateien und Bilder sind zudem nicht an zentraler Stelle, sondern in diesen Jahren innerhalb vieler Millionen einzelner Dateien unterschiedlich hinterlegt, die händisch durchgegangen werden müssten”, hieß es weiter.
Um mögliche Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden, sei die allgemeine Zugangsbeschränkung für Dokumente der Jahre 2005 bis 2016 praktikabel gewesen. Die Bundestagsverwaltung prüfe seitdem “selbstverständlich verschiedene Optionen, ob beziehungsweise in welchem Umfang Inhalte des Webarchivs wieder in der bisherigen Form zugänglich gemacht werden können”. Die Seiten seien nicht gelöscht worden, sondern lediglich nicht mehr über das Internet zugänglich.
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