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Handys: Italien erwägt die Einführung von Bußgeldern für Fußgänger
Italien prüft ein Smartphone-Verbot für Fußgänger beim Überqueren der Straße. Wer dabei erwischt wird, muss künftig möglicherweise mit einem Bußgeld rechnen.
Die Straße überqueren, während man auf Handy schaut, könnte in Italien bald teuer werden.
Schnell noch mal auf dem Weg die Route zum Restaurant auf dem Handy checken; solche Aktionen könnten Fußgänger in Italien bei der Überquerung der Straße bald bis zu 75 Euro kosten. Italien prüft derzeit die Ausweitung des Smartphone-Verbots auf Fußgänger – zumindest in bestimmten, den Straßenverkehr gefährdenden Situationen.
In Italien ist, wie auch in Deutschland, die Handynutzung am Steuer verboten und zieht empfindliche Strafen nach sich. Im Zuge einer Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung, die auch höhere Bußgelder bei zu hohem Tempo enthält, diskutiert das italienische Verkehrsministerium unter Matteo Salvini Strafen für Fußgängerinnen und Fußgänger, die beim Überqueren der Straße ihr Smartphone nutzen.
Laut italienischen Medien soll dem Entwurf zufolge ein Bußgeld auch fällig werden, wenn ein offizieller Fußgängerüberweg benutzt wird. Das italienische Verkehrsministerium soll bestätigt haben, dass ein entsprechendes Papier vorliegt. Der neue Gesetzesvorschlag ist laut Berichten eine Reaktion auf häufiger auftretende Unfälle, bei denen abgelenkte Fußgänger verantwortlich gemacht werden.
Wie unter anderem die italienischen Magazine Fanpage.it und Quattroruote schreiben, hat das Verkehrsministerium den neuen Gesetzentwurf bestätigt. Die geplante Regelung sei analog zu den Vorgaben für Autofahrerinnen und -fahrer: So soll die Nutzung von Funktelefonen, Smartphones, Laptops, Notebooks, Tablets und ähnlichen Geräten beim Überqueren der Straße untersagt sein. Ähnlich wie bei Autos seien Freisprecheinrichtungen oder Headsets weiterhin erlaubt. Jedoch nur dann, wenn es Fußgängern möglich ist, „auf beiden Ohren ausreichend zu hören“.
Derzeit handelt es sich noch um einen Gesetzesvorschlag. Zu diesem müssen Branchenverbände bis zum 13. September Stellung nehmen. Das Verkehrsministerium arbeitet im Anschluss einen endgültigen Text aus, der voraussichtlich bis Mitte Oktober vorliegen könnte.
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