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Werbegeschäft: Google muss trotz illegaler Monopole nichts veräußern
Google hat sich zwei Monopole im Werbegeschäft illegal gesichert. Dennoch muss es keine Firmenteile abgeben, entscheidet eine US-Richterin.
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Google hat sich in absichtlich rechtswidriger Weise zwei Monopole im Werbegeschäft gesichert, nämlich für Server die Werbung ausliefern, und für Börsen, über die Reklameplatzierungen auf Webseiten gehandelt werden. Das hat ein US-Bundesbezirksgericht bereits im April des Vorjahres entschieden. Geklagt hat 2023 die US-Regierung, damals unter Joe Biden, gemeinsam mit acht US-Staaten. Doch wie die Abhilfe für die Rechtsverletzungen aussieht, hat die Richterin erst am Mittwoch entschieden.
Genaueres weiß man aber immer noch nicht, denn die Zwischenentscheidung bleibt vorerst unter Verschluss. Ein öffentlicher Eintrag in der Gerichtsakte hält lediglich fest, dass die Richterin die Anträge der Kläger auf Verkauf der Werbebörse AdX, Offenlegung der Auktionslogik bei Doubleclick for Publishers (DFP) als Open Source und, abhängig von bestimmten Bedingungen, Verkauf eines DFP-Teiles, ablehnt. Das heißt, Google darf alle Firmenteile, also die gesamte Wertschöpfungskette der Online-Werbung, in einer Hand behalten.
Stattdessen tritt die Richterin Vorschlägen der Parteien näher, die bestimmte Änderungen an Googles Geschäftsgebaren vorsehen, und modifiziert diese Vorschläge in noch nicht offengelegter Weise. Weil die Entscheidung selbst diverse Geschäftsgeheimnisse enthält, erhalten die Streitparteien 14 Tage Zeit, Schwärzungen vorzuschlagen. Erst danach soll die Zwischenentscheidung veröffentlicht werden.
Doch auch das vorerst geheime Dokument lässt noch Fragen offen. Daher trägt die Richterin den Parteien außerdem auf, binnen 30 Tagen gemeinsam den Entwurf eines Endurteils abzufassen, der alle Details und offenen Fragen klärt. Das könnte zu Abänderungen der Zwischenentscheidung führen.
Ziel der Klage war, Googles Dominanzkette zu brechen. Googles Marktmacht schadet demnach sowohl den Werbetreibenden, die zu viel zahlen müssten, als auch den Betreibern jener Webseiten und Apps, auf denen die Reklame läuft – sie bekämen zu wenig Geld dafür. Dazwischen profitiere Google und nehme sich durchschnittlich 35 Prozent in Form diverser Gebühren.
Der Datenkonzern stritt die Vorwürfe ab, konnte das Gericht jedoch nicht von seiner Sicht der Dinge überzeugen. Allerdings zeichnet sich nun ab, dass die Rechtsverletzungen keine schwerwiegenden Folgen für Google haben dürften. Aktien der Google-Holding Alphabet haben am Mittwoch zugelegt.
Das Verfahren heißt USA et al v Google und ist am US-Bundesbezirksgericht für das Östliche Virginia unter dem Az. 1:23-cv-00108 anhängig.
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