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Bedenken aus Brüssel: EU bremst deutsches Gesetz für Streaming-Abgabe
Die EU-Kommission fordert Nachbesserungen an der geplanten Lex Netflix. Quoten und Rechterückfall schränkten die Freiheit von Online-Videodiensten zu stark ein.
Streaming-Dienst Prime Video: unternehmerische Freiheit der Anbieter unverhältnismäßig eingeschränkt
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Der Plan der Bundesregierung, Streaming-Anbieter per Gesetz zu Investitionen in europäische Produktionen zu verpflichten, stößt in Brüssel auf erheblichen Widerstand. In einer Stellungnahme im sogenannten EU-Notifizierungsverfahren stellt die EU-Kommission den Gesetzentwurf für das Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz (MedienInvestVG) grundlegend infrage.
Roberto Viola, Leiter der Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien, mahnt im Rahmen der EU-Prüfung in einem Schreiben an die Bundesregierung umfangreiche Nachbesserungen an. Das Vorhaben drohe ansonsten die unternehmerische Freiheit der Anbieter unverhältnismäßig einzuschränken. Es müsse strikt im Einklang mit dem europäischen Binnenmarktrecht ausgestaltet werden.
Der im Mai vom Kabinett auf den Weg gebrachte Entwurf sieht vor, dass kommerzielle Video-on-Demand-Dienste wie Netflix, Prime Video oder Disney+ sowie Mediatheken künftig mindestens acht Prozent ihres in Deutschland erzielten Nettoumsatzes beziehungsweise ihrer Programmkosten in europäische Werke reinvestieren müssen. Die Vorgabe gilt ab zehn Millionen Euro Jahresumsatz. Die Filmförderungsanstalt (FFA) schätzt, dass vorerst elf Großanbieter – acht heimische und drei ausländische Dienste – betroffen sind. Bei einer Erhöhung auf zwölf Prozent stellt der Entwurf flexiblere Ausgestaltungen über Branchenvereinbarungen in Aussicht.
Die Kommission stuft das Vorhaben vorrangig als Marktregulierung ein und warnt vor Überregulierung. Zwar seien finanzielle Pflichten für grenzüberschreitende Dienste nach der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste grundsätzlich zulässig. Sie müssten aber verhältnismäßig und diskriminierungsfrei sein. Die Kommission moniert eine fehlende Differenzierung zwischen verschiedenen Dienstekategorien sowie mangelnde empirische Fundierung: Die Acht-Prozent-Quote müsse durch solide Marktdaten gestützt werden.
Scharf fällt die Kritik an den Subquoten und dem Rechterückfall aus. Laut Entwurf sollen 60 Prozent der Pflichtinvestitionen in neue Werke fließen, 80 Prozent in deutschsprachige Inhalte und 70 Prozent in Produktionen unabhängiger Hersteller. Zudem sollen exklusive Nutzungsrechte bei unabhängigen Produktionen je nach Eigenanteil nach drei bis sieben Jahren an die Hersteller zurückfallen. Die Kommission hält diese Zeiträume für eine internationale Verwertung für sehr kurz. Sie sieht ferner die wirtschaftliche Handlungsfreiheit der Streamer drastisch eingeschränkt.
In ihrer Antwort auf eine vorangegangene Auskunftsbitte der Kommission verteidigte die Bundesregierung den Entwurf: Die Quote sichere ein bereits erreichtes Investitionsniveau ab. Abgaben nach dem Filmförderungsgesetz würden angerechnet, um Doppelbelastungen zu vermeiden. Der Rechterückfall solle heimische Produzenten stärken.
Trotzdem wächst der Druck auf den federführenden Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos). Neben dem EU-Notifizierungsverfahren belastet ein Gutachten des Ex-Verfassungsrichters Udo Di Fabio die Initiative. Demnach überschreitet der Bund seine Kompetenzen, was zu verfassungsrechtlichen Mängeln führt. Die Bundesregierung und der Bundestag müssen nun am MedienInvestVG nacharbeiten, um Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof oder dem Bundesverfassungsgericht abzuwenden.