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Vodafone: EuGH-Urteil stärkt Sammelklage wegen Preiserhöhungen
von Carsten Knobloch
10. Sep. 2026 |
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Wer Festnetz-Kunde bei Vodafone ist oder in den vergangenen Jahren war, erinnert sich sicherlich: Ab dem Frühjahr 2023 drehte das Unternehmen an der Preisschraube und erhöhte die Monatsgebühren für viele laufende Internetanschlüsse um meist fünf Euro. Dagegen läuft bekanntlich eine Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), und diese hat nun Rückenwind aus Luxemburg erhalten.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem entsprechenden Verfahren klargestellt, dass Telekommunikationsanbieter Verträge nicht einfach nach Belieben einseitig ändern dürfen. Die europäische Gesetzgebung verleiht Providern kein pauschales Recht für solche Preiserhöhungen, sondern regelt im Fall berechtigter Anpassungen lediglich Sonderkündigungsrechte für Kunden. Die von Vodafone genutzte Klausel, die freie Hand bei Vertragsänderungen einräumen sollte, wackelt damit gewaltig.
Für Kunden ist das Urteil aus Luxemburg vielleicht bares Geld wert. Das zuständige Oberlandesgericht Hamm verhandelt die Sammelklage auf Rückerstattung zu viel gezahlter Beträge plus Zinsen und muss die Vorgaben des EuGH nun zwingend berücksichtigen. Parallel läuft am OLG Düsseldorf noch eine Unterlassungsklage gegen die Klausel selbst.
Bis September 2026 haben sich bereits über 116.000 Betroffene der Sammelklage angeschlossen. Wer damals betroffen war, kann sich nach wie vor kostenlos ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen. Das gilt auch dann, wenn der Vertrag mittlerweile gekündigt oder gewechselt wurde. Mit dem Eintrag sichert ihr euch eventuelle Rückzahlungen und hemmt die Verjährung eurer Ansprüche. Ob der eigene Vertrag passt, lässt sich über den kostenlosen Klagecheck der Verbraucherzentrale unter sammelklagen.de/verfahren/vodafone prüfen.
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