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Was eine AfD-Regierung für den Verfassungsschutz bedeuten könnte
Der Landesverfassungsschutz hat die AfD in Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Nun könnte die Partei dort regieren. Was hieße das für die Behörde und den Informationsaustausch?
Als nach dem Zweiten Weltkrieg das Grundgesetz geschaffen wurde, wollte man sicherstellen, dass sich Entwicklungen wie das Scheitern der Weimarer Republik und die anschließende Gewaltherrschaft des NS-Regimes in Deutschland niemals wiederholen können. Deutschland sollte eine "wehrhafte Demokratie" sein.
Dazu sieht das Grundgesetz verschiedene Mechanismen vor, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen. Beispielsweise den Verfassungsschutz, der auch als "Frühwarnsystem der Demokratie" bezeichnet wird.
In Deutschland gibt es auf Bundesebene das Bundesamt für Verfassungsschutz und zusätzlich in jedem Bundesland ein Landesamt oder eine Abteilung für Verfassungsschutz. Diese 17 Stellen bilden insgesamt den Verfassungsschutz. Die Landesbehörden beobachten dabei extremistische Gruppierungen in den Ländern. Das Bundesamt für Verfassungsschutz koordiniert und unterstützt die Arbeit der Länder und beobachtet selbst extremistische Bestrebungen, die bundesweite Bedeutung haben.
Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden ist es, als Inlandnachrichtendienst die Grundprinzipien der Verfassung zu schützen. Dazu gehört laut Gesetz vor allem "die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen". Und zwar unter anderem über "Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind" - also zum Beispiel gegen Demokratie, Rechtsstaat und Menschenwürde.
Es geht in der Praxis vor allem um die Beobachtung von Rechtsextremismus, Linksextremismus und islamistischem Extremismus oder auch Spionage- und Cyberabwehr.
Ein AfD-Innenminister wäre ein Sicherheitsrisiko - doch der Verfassungsschutz verfügt über wirksame Instrumente.
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Im Bereich Rechtsextremismus beobachtet der Verfassungsschutz auch den Bundesverband und die meisten Landesverbände der AfD. Konkret heißt das: Der Verfassungsschutz sammelt Informationen zu den Landesverbänden und ihren Mitgliedern und wertet diese aus. Dazu werden zum einen öffentlich verfügbare Quellen genutzt. Als Inlandsnachrichtendienst kann der Verfassungsschutz aber auch einzelne Personen verdeckt observieren, unter engen rechtlichen Voraussetzungen ihre Handys oder Computer überwachen oder sogenannte Vertrauensleute (V-Leute) einsetzen.
Welche Mittel der Verfassungsschutz in welchem Umfang einsetzen darf, hängt davon ab, wie die Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung sind. Dazu werden die Gruppierungen eingestuft. So ist die AfD in vielen Bundesländern als "Verdachtsfall" eingestuft, in einigen Bundesländern - und so auch in Sachsen-Anhalt - als gesichert rechtsextremistisch.
Bereits der Verdachtsfall gibt dem Verfassungsschutz die Möglichkeit, AfD-Mitglieder zu überwachen. Bei AfD-Mitgliedern von Landesverbänden, die als gesichert rechtsextremistisch eingestuft sind, sind die Möglichkeiten noch weitergehend. Für die Beobachtung speziell von Bundestags- oder Landtagsabgeordneten hat das Bundesverfassungsgericht allerdings hohe Hürden aufgestellt.