// STADT-BREMERHAVEN — MOBILE & WEB
Lidl Plus: Gericht weist Klage gegen App-Rabatte ab
von Carsten Knobloch
29. Sep. 2026 |
9
Erinnert ihr euch an die Klage der Verbraucherzentralen gegen Lidl, bzw. gegen die Lidl-Plus-App? Das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel hat eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) abgewiesen. Die Entscheidung fiel allerdings aus formalen Gründen, denn das Gericht erklärte sich für sachlich nicht zuständig.
Die Verbraucherschützer wollten Lidl gerichtlich untersagen lassen, bestimmte Rabatte ausschließlich an die Nutzung der App zu koppeln. Aus Sicht des vzbv verstößt diese Praxis gegen das Gebot der Gleichbehandlung und benachteiligt unter anderem ältere Menschen oder Personen mit Behinderungen, die kein Smartphone besitzen oder die App nicht nutzen können.
Das OLG begründete die Abweisung damit, dass sich die Kläger auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gestützt hätten. Diese Gesetzespassage sei jedoch nicht auf den Verbraucherschutz ausgerichtet, weshalb der Fall in erster Instanz nicht vor das Oberlandesgericht, sondern vor ein Landgericht gehöre.
Vom Tisch ist das Thema mit der aktuellen Entscheidung also nicht. Da die Revision zugelassen wurde, wandert die grundsätzliche Frage nun vor den Bundesgerichtshof. Ähnliche Klagen der Verbraucherschützer gegen Netto und Penny wurden übrigens auch zuletzt unter anderem wegen fehlender Belege abgewiesen.
Hinweis: Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Kauft ihr darüber ein, erhalten wir eine kleine Provision - ohne Aufpreis für euch und ohne Einfluss auf unsere redaktionelle Meinung.