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Commerzbank: Braucht Deutschland schärferes Übernahmerecht?
Die Fälle Commerzbank, Hugo Boss, ProSiebenSat.1 zeigen, wie leicht Investoren in Deutschland ihre Kontrolle ausbauen können. Andere Länder setzen beim Aktionärsschutz strengere Grenzen.
Commerzbank, Hugo Boss, ProSiebenSat.1: Bei mehreren großen deutschen Unternehmen haben Investoren ihre Beteiligungen zuletzt über freiwillige Übernahmeangebote deutlich ausgebaut. Die Angebote hatten eines gemeinsam: Eine üppige Übernahmeprämie gab es nicht. Kritiker sprechen daher auch von "Low Balling" - im Deutschen oft von "Billig-Übernahmeangeboten".
Nun könnte das Folgen haben. Nach einem Bericht des Handelsblatts prüft das Bundesfinanzministerium, ob das deutsche Übernahmerecht angepasst werden sollte. Wie, ist bislang unklar.
Finanzprofessor Hans-Peter Burghof von der Universität Hohenheim sieht im Gespräch mit der ARD-Finanzredaktion grundsätzlichen Reformbedarf. Das Übernahmerecht setze an der falschen Stelle an: "Es ist zu sehr am juristischen Sachverhalt orientiert und zu wenig an den dahinterstehenden ökonomischen Realitäten." Deshalb schütze es gerade Kleinanleger nicht ausreichend.
Marktbericht
30.09.2026
Die Commerzbank-Aktie steht heute unter Druck, sie gehört zu den schwächsten Werten im DAX.
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Im deutschen Übernahmerecht spielt derzeit die Schwelle von 30 Prozent der Stimmrechte eine entscheidende Rolle: Wer sie überschreitet, gilt als Kontrolleur eines Unternehmens.
Ein Investor kann sie durch Aktienkäufe überschreiten - dann wird ein Pflichtangebot fällig - oder vorher ein freiwilliges Übernahmeangebot machen. Für beide gelten grundsätzlich dieselben gesetzlichen Mindestpreisregeln.
Die Aktionäre sind nicht verpflichtet, diese Angebote anzunehmen: Sie können die Aktie auch halten und gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt verkaufen - zum dann aktuellen Börsenkurs.
Auffällig ist bei den jüngsten Fällen die Nähe zu diesem gesetzlichen Minimum. Die britische Frasers Group bot für Hugo Boss exakt den vorgeschriebenen Mindestpreis. Bei ProSiebenSat.1 lag die ursprüngliche Offerte der Berlusconi-Medienholding MFE gerade einmal einen Cent darüber. Und bei der Commerzbank überstieg der gesetzlich berechnete Wert des UniCredit-Angebots die Mindestgegenleistung nur um 0,3 Prozent.