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Nach BGH-Urteil - Amazon senkt Preis für langjährige Prime-Kunden
Der Bundesgerichtshof hatte eine Preiserhöhung von Amazon Prime für rechtswidrig erklärt. Der Konzern hat nun reagiert: Für langjährige Prime-Kunden gilt vorübergehend wieder der alte Preis. Betroffene können zudem Geld zurückfordern.
Nachdem der Bundesgerichtshof eine Preiserhöhung bei Amazon Prime für rechtswidrig erklärt hat, senkt der Onlinehändler vorübergehend die Preise für langjährige Kunden. Das Unternehmen sei mit dem Urteil zwar nicht einverstanden, sagte eine Amazon-Sprecherin am Donnerstagabend, werde aber "den Prime-Beitrag vorübergehend für Kunden anpassen, deren Mitgliedschaft vor dem 15. September 2022 begann und seither unverändert besteht". Für sie gilt dann wieder der alte Preis.
Amazon hatte den Preis für Prime im September 2022 von 7,99 Euro auf 8,99 Euro im Monat erhöht, beziehungsweise von 69 Euro auf 89,90 Euro im Jahr. Dagegen hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geklagt - unter anderem mit der Begründung, dass nicht eindeutig hervorgegangen sei, wie Kunden auf die Preiserhöhung reagieren können, sprich: Welche Rechte sie geltend machen können.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe kippte die Erhöhung am Donnerstag. Amazon habe gegen das Transparenzgebot verstoßen, weshalb die Preiserhöhung unwirksam sei, entschieden die Bundesrichter. Kunden würden sonst unangemessen benachteiligt.
Bestimmte Kundinnen und Kunden können jetzt Geld von Amazon zurückverlangen.
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Die Folge ist, dass alle Kunden von Amazon Prime, die vor vier Jahren mit der Preiserhöhung konfrontiert wurden und sich darauf einließen, Geld zurückverlangen können. Wie viel, hängt unter anderem davon ab, ob sie Monats- oder Jahresbeiträge zahlen.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sprach nach dem Urteil von einem "wichtigen Erfolg" für Verbraucherinnen und Verbraucher. "Der BGH hat jetzt klargestellt: Nicht jede Preisanpassungsklausel ist ein Freifahrtschein für Unternehmen", erklärte ihr Vorstand Wolfgang Schuldzinski.
Kunden von Amazon Prime müssen für bestimmte Waren keine Versandkosten bezahlen. Außerdem können sie Filme oder Dokumentationen streamen und dabei auf eine spezielle Datenbank zugreifen. In Deutschland nutzen schätzungsweise 17 Millionen Menschen Amazon Prime.
In einer früheren Version dieser Meldung haben wir am Anfang des Artikels das Bundesverfassungsgericht erwähnt. Richtig ist aber, dass der Bundesgerichtshof das Urteil zur Preiserhöhung bei Amazon Prime gefällt hat. Wir haben die Textstellen geändert.
Dieses Thema im Programm: BR24 Radio | Nachrichten | 01.10.2026 | 16:36 Uhr, Das Erste | Tagesschau | 01.10.2026 | 20:00 Uhr