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Bundesverfassungsgericht zur Erbschaftsteuer: Wie gerecht ist sie?
Wer in Deutschland erbt, muss Steuern zahlen. Außer man erbt ein Unternehmen, dann gibt es Ausnahmen - und oft fallen keine Steuern an. Ob das in Ordnung ist, muss nun das Verfassungsgericht entscheiden.
Wenn das Bundesverfassungsgericht verhandelt, geht es um grundlegende Fragen unserer Gesellschaft. Auch heute stand ein Grundsatzthema in Karlsruhe auf der Tagesordnung, das Fragen sozialer Gerechtigkeit betrifft. Konkret ging es um Ungleichbehandlungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
"Die Frage der gleichmäßigen Belastung der Steuerpflichtigen durch die Steuergesetze im Allgemeinen - gerade aber auch durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer im Besonderen - berührt das Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen in unserem Land", sagte Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzender des Ersten Senats, zu Beginn der Verhandlung - und setzte damit gleich den Maßstab.
FAQ
12.10.2026
Am Bundesverfassungsgericht geht es diese Woche gleich zwei Mal um die Erbschaftsteuer.
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Konkret geht es um die Klage eines Erben. Heinrich Fischwasser hatte von seiner Tante Aktien und Immobilien geerbt, also Privatvermögen. Darauf sollte er Steuern zahlen - und fand das ungerecht.
Denn in Deutschland gilt zwar grundsätzlich, dass man auf ein Erbe oder auch eine Schenkung Steuern zahlen muss. Aber: Wer ein Unternehmen erbt oder geschenkt bekommt, muss oft nur geringe oder sogar gar keine Steuern zahlen. Für Unternehmen gibt es nämlich großzügige Ausnahmen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer, die es für Privatvermögen nicht gibt.
Der klagende Erbe sieht darin einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. "Unsere Position ist, dass gleiches Vermögen, gleiche Wirtschaftsgüter unabhängig von der Eigentümerschaft steuerlich gleichbehandelt werden müssen", erklärt Fischwasser.
Verantwortlich dafür sind vor allem Übertragungen großer Vermögen.
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Konkret sehen die angesprochenen Sonderregeln für Unternehmen Folgendes vor: Bei kleineren und mittleren Unternehmen, die von den Erben fünf Jahre weitergeführt werden und bei denen das Lohnniveau in der Summe gehalten wird, werden 85 Prozent der Erbschaftsteuer erlassen. Wenn das Unternehmen sieben Jahre lang weitergeführt wird, fällt die Erbschaft- oder Schenkungsteuer sogar ganz weg.