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Vergabe der Wiesn-Zelte laut Gerichtsbeschluss rechtmäßig
Ein Münchner Gastronom hatte geklagt, jetzt die Entscheidung: Die Zelte beim Münchner Oktoberfest müssen nicht europaweit ausgeschrieben werden. Diese Entscheidung hat das Bayerische Oberste Landesgericht am Freitagvormittag verkündet.
Über dieses Thema berichtet: Bayern-2-Nachrichten am 16.10.2026 um 10:00 Uhr.
Am Bayerischen Obersten Landesgericht wurde am Freitag entschieden, wie es mit der umstrittenen Vergabe der Oktoberfest-Großzelte Paulaner und Schottenhamel weitergeht. Das Urteil des Obersten Bayerischen Landesgerichts lautet: Die Vergabe zweier großer Wiesn-Zelte für das Oktoberfest 2026 war rechtmäßig und die Zelte beim Münchner Oktoberfest müssen nicht europaweit ausgeschrieben werden.
Die Zelt-Verträge stellten keine Dienstleistungskonzessionen dar, so der zuständige Senat. Sie enthielten keine einklagbare Betriebspflicht der Wirte. Diese würden das Oktoberfest freiwillig beschicken und seien nicht zum Betrieb der Zelte verpflichtet. Die Stadt biete ihnen nur "den Raum und die Möglichkeiten" und somit den nötigen Rahmen. Am Betrieb der Zelte habe sie kein unmittelbares wirtschaftliches Interesse. Das Gericht hat es auch abgelehnt, die Angelegenheit noch dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Insgesamt umfasst die Entscheidung 70 Seiten.
Die Stadt München kann nun die großen Wiesnzelte weiter nach ihren eigenen Regeln vergeben. Eine europaweite Ausschreibung hatte der Münchner Gastronom Alexander Egger am Beispiel des Paulaner- und des Schottenhamel-Zeltes erstreiten wollen.
Er hätte nun nur noch die Möglichkeit, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen. Allerdings müsste er dort nachweisen, dass während des Münchner Verfahrens seine Grundrechte verletzt wurden. Bei der Entscheidungsverkündung am Freitag waren weder er selbst noch seine Anwälte vor Ort. Auch die Anwälte der Stadt München waren nicht da.
In einer schriftlichen Mitteilung stellte Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) unmittelbar nach dem Gerichtstermin fest: "Heute ist ein guter Tag für die Wiesn und für München. Das Gericht hat unser Zulassungsverfahren als rechtskonform bestätigt. Diese Grundsatzentscheidung sichert dauerhaft den einzigartigen Charakter der Wiesn als münchnerisch-bayerisches Volksfest mit über 200-jähriger Tradition. Die Wiesn bleibt die Wiesn – so wie die Münchnerinnen und Münchner und Gäste aus aller Welt sie lieben."
Persönlich im Gericht war der Wirt Michael Schottenhamel. Er habe mit der Entscheidung gerechnet, die "kurz und knapp, aber klar begründet" gewesen sei, sagte er anschließend. Er sei nun froh, dass man jetzt wisse, wie es weitergehe, und es sei auch "nicht verkehrt", dass die Angelegenheit nun einmal rechtlich geklärt worden sei. Jetzt habe man die Sicherheit, "dass die Stadt das richtig macht", so Schottenhamel weiter. Zugleich kündigte er die erneute Bewerbung seiner Familie für das Oktoberfest 2027 an.
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Muss die Stadt München die Wiesn-Zelte künftig europaweit ausschreiben? Darüber wurde heute am Gericht verhandelt. Ein Wirt, der selbst ein großes Zelt will, hat das Verfahren angestoßen. Seine Hoffnungen dürften aber einen Dämpfer bekommen haben.