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AMLA-Leitlinien: Kritik an automatisiertem Geldwäsche-Profiling
Privacy First warnt vor Grundrechtseingriffen durch AMLA-Leitlinien zur automatisierten Geldwäscheüberwachung und fordert ein Verbot von Risikoprofilen.
Entwürfe für Standards zur Geldwäscheüberwachung durch private Unternehmen könnten Grundrechte zur bloßen Illusion machen. Davor warnt die Bürgerrechtsorganisation Privacy First mit Blick auf Leitlinien der neuen EU-Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA). Die niederländischen Aktivisten fordern ein klares Verbot automatisierter Risikoprofile. Dabei analysiert Software Kundendaten, um mögliche Geldwäscherisiken zu erkennen.
Der Vorstoß droht laut Privacy First, einen finanziellen Überwachungsstaat zu schaffen. Ähnliche Bedenken äußerte jüngst Amnesty International. Automatisiertes Profiling, monieren die Stimmen aus der Zivilgesellschaft, könne in Bereichen wie Strafverfolgung, Sozialhilfe und Migration diskriminierend, undurchsichtig und schwer überprüfbar sein.
Die AMLA-Entwürfe basieren auf der EU-Geldwäsche-Verordnung, die ab Juli 2027 angewendet werden soll. Die Behörde fordert private Akteure auf, Algorithmen, maschinelles Lernen und Künstliche Intelligenz zur besseren Risikoerkennung zu prüfen. Sie betont dabei zwar technologische Neutralität und sieht menschliche Aufsicht sowie Überprüfungs- und Einspruchsmöglichkeiten vor. Trotzdem droht den Kritikern zufolge eine umfassende Überwachung durch private Unternehmen, die viele Menschen betrifft.
Automatisierte Systeme stehen im Zielkonflikt zwischen Fehlalarmen und übersehenen Verdachtsfällen, gibt Privacy First zu bedenken. Je empfindlicher ein System eingestellt sei, desto eher erkenne es zwar mögliche Kriminelle. Zugleich gerieten aber mehr unbescholtene Kunden ins Visier. Die Datenschützer fordern daher einen risikobasierten Ansatz, der die Kontrollen bei Kunden mit geringer Gefahr reduziert und sich auf Hochrisikogruppen konzentriert.
Die Niederlande gelten als Testfeld für die Geldwäscheüberwachung. Dort meldeten Banken 2024 mehr als 530.000 ungewöhnliche Transaktionen, gegenüber knapp 250.000 im Jahr 2020. Die acht größten Banken beschäftigten dafür rund 13.000 Vollzeitkräfte. Die Kosten beliefen sich auf rund 1,6 Milliarden Euro. Laut dem niederländischen Rechnungshof ist über die Wirksamkeit der Maßnahmen wenig bekannt.
Die Finanzintelligenzstelle FIU-NL stufte 2024 nur einen kleinen Teil der gemeldeten Transaktionen als tatsächlich verdächtig ein. Wie viele Meldungen tatsächlich Geldwäsche betrafen, bleibt unklar. Eine verlässliche Fehlerquote lässt sich so nicht bestimmen.
Zudem gibt es Hinweise auf Diskriminierung. Bei der Untersuchung hunderter Berichte über potenzielle Geldwäsche stellten die Rechnungsprüfer fest, dass in mehr als 60 Prozent der Fälle Menschen mit ausländisch klingenden Nachnamen betroffen waren. Moscheen wurden deutlich häufiger als christliche Kirchen nach Zweck und Herkunft von Transaktionen gefragt. Die staatliche Kommission gegen Diskriminierung und Rassismus forderte die Regierung deshalb auf, datengestütztes Profiling zur Verbrechensbekämpfung zu stoppen.
Ein Grund für die Überwachungspraxis ist die Angst der Banken vor hohen Geldstrafen durch Aufsichtsbehörden. Aus Sorge, Risiken zu übersehen, stufen sie Kunden lieber zu hoch als zu niedrig ein. Die Folge sind wiederholte Nachfragen und übermäßige Kontrollen. Angesichts dieser Erfahrungen halten Bürgerrechtler digitales Risiko-Profiling für nicht ausgereift und verlangen ein Verbot automatisierter Analysen zur Verbrechenserkennung. Experten wie die Rechtswissenschaftlerin Carolin Kaiser halten die nationalen Stellen für Untersuchungen von Finanztransaktionen (FIUs) für viel zu mächtig. Der EU-Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski stemmte sich 2021 gegen das einschlägige Anti-Geldwäsche-Gesetzespaket.
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