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Polens Parlament für Lockerung des Abtreibungsrechts
Die Verschärfung des Abtreibungsrechts unter der alten PiS-Regierung hatte monatelange Massenproteste in Polen ausgelöst. Nun hat das Parlament eine Lockerung eingeleitet - aber es droht ein Veto.
Polens Parlament hat für eine Lockerung des sehr strengen Abtreibungsrechts gestimmt. Eine Mehrheit der Abgeordneten votierte für zwei entsprechende Gesetzentwürfe aus dem Mitte-Links-Bündnis von Regierungschef Donald Tusk.
Mit 233 gegen 203 Stimmen hatten die Abgeordneten des Sejms dafür gestimmt, Schwangerschaftsabbrüche zu erlauben, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwere und irreparable Fehlbildung oder lebensbedrohliche Krankheit des Fötus besteht.
Diese Regelung galt bereits bis Ende 2020, wurde damals aber von den höchsten Richtern des Landes für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben.
Ministerpräsident Tusk hat im Parlament die Vertrauensfrage gestellt und gewonnen - aber das Grundproblem bleibt.
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Die Chancen auf eine Umsetzung der Lockerung sind jedoch gering. Damit die Lockerungen in Kraft treten, muss der von der konservativen PiS unterstützte Präsident Karol Nawrocki sie unterschreiben. Ein Veto gilt als wahrscheinlich.
Nawrockis Kanzlei kündigte an, das Staatsoberhaupt werde die Gesetze "sachlich und inhaltlich prüfen" und verwies auf seine bisherigen Äußerungen zum Schutz des ungeborenen Lebens.
Die Frau gilt als erstes Opfer des seit einem Jahr geltenden nahezu vollständigen Abtreibungsverbotes.
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Ein zweiter Gesetzentwurf sieht vor, dass Schwangerschaftsabbrüche und die Hilfe dazu teilweise entkriminalisiert werden. Der Entwurf fand nur eine knappe Mehrheit von 217 zu 213 Stimmen.
Unter der vorhergehenden nationalkonservativen PiS-Regierung hatte das Verfassungsgericht entschieden, dass Frauen auch bei schweren Fehlbildungen des Ungeborenen nicht abtreiben dürfen. Ein Abbruch ist seitdem nur noch nach einer Vergewaltigung oder bei Inzest möglich oder wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist.