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Cybergrooming: Es beginnt oft mit einer harmlosen Nachricht
Sexuelle Übergriffe gegen Kinder und Jugendliche im Netz – das sogenannte Cybergrooming – nimmt zu. Wie Täter vorgehen und was dagegen unternommen werden kann.
Eine 15-Jährige schreibt nachts regelmäßig mit einem Mann. Er macht ihr Komplimente, anfangs genießt sie die Aufmerksamkeit. Dann setzt er sie immer mehr unter Druck, will Bilder in Unterwäsche oder Bikini. Das Mädchen wendet sich schließlich an den Orts- und Kreisverband Mainz des Kinderschutzbundes Rheinland-Pfalz.
Es ist einer von zahlreichen Fällen, mit denen der Verband konfrontiert wird, wie Magda Wihstutz, Bereichsleiterin Schulsozialarbeit bei dem Orts- und Kreisverband erzählt. „Manchmal beginnt alles mit einem vermeintlich harmlosen Kontakt“, sagt Wihstutz. Wenn Kinder oder Jugendliche sich überwunden hätten, darüber zu sprechen, sei es sehr wichtig, zuzuhören und sie ernst zu nehmen.
Solche Fälle von Cybergrooming nehmen zu, wie der Kinderschutzbund warnt. Cybergrooming bedeutet laut Landeskriminalamt (LKA) Rheinland-Pfalz abstrakt formuliert, dass auf ein Kind über Informations- oder Kommunikationstechnologie eingewirkt wird, mit dem Ziel, sexuelle Kontakte anzubahnen, pornografische Inhalte zuzusenden oder Kinder zum Herstellen oder Senden pornografischer Inhalte zu bewegen. Es kann so weit gehen, dass Kinder zu sexuellen Handlungen getrieben werden.
Als eigenes Phänomen findet sich Cybergrooming erst seit 2025 in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). In dem Jahr wurden in Rheinland-Pfalz insgesamt 81 Fälle gezählt. In 48 davon wurde ohne Körperkontakt auf das Kind eingewirkt, in 23 hat ein Täter oder eine Täterin ein Kind dazu bewegt, sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen.
Hinzu kamen acht Fälle der Verbreitung pornografischer Inhalte, ein Fall mit einer exhibitionistischen oder sexuellen Handlung vor Kindern sowie ein Fall eines sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen. Allerdings dürfte das nur ein sehr kleiner Ausschnitt des Phänomens sein. Das LKA geht von einem „erheblichen Dunkelfeld“ aus.
Cybergrooming könne überall dort stattfinden, wo digitale Kommunikation möglich sei, erklärt LKA-Präventionsexpertin Carina Kneip. Täter nähmen üblicherweise über soziale Netzwerke, Messenger, Gaming-Plattformen oder Foren Kontakt zu Kindern und Jugendlichen auf.
Joachim Türk aus dem Vorstand des Kinderschutzbundes Rheinland-Pfalz nennt Computerspiele „Einfallstore“ für Cybergrooming – genauer die dortigen Chats, wo Kontakte geknüpft würden. Es würden Dinge versprochen oder geschenkt, später werde eine Gegenleistung verlangt. Bandenmäßig organisierte Gruppen sprächen Kinder an.
LKA-Expertin Kneip sagt, manche Täter bauten zunächst Vertrauen auf, zeigten Interesse an persönlichen Problemen, sammelten Informationen, böten Geschenke. Andere gingen direkter vor, lenkten Gespräche schnell auf sexuelle Themen. Daraufhin könne der Versuch folgen, Kinder zu isolieren und den Austausch in private Kanäle zu verlagern. Liegen intime Aufnahmen vor, können die zum Druckmittel werden.
Künstliche Intelligenz (KI) mache Opfer noch leichter erpressbar, betont Türk – zum Beispiel durch Deepfakes, also künstlich erstellte oder technisch veränderte Bilder und Videos mit Darstellungen von Kindern und Jugendlichen. „Die Kinder sind wirklich in einer Notlage.“