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Social-Media-Verbot in Frankreich: Plattformen dürfen nicht zu Alterskontrollen verpflichtet werden
Frankreichs erst kürzlich beschlossenes Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche erhält einen deutlichen Dämpfer. Nach aktueller EU-Rechtslage darf die Regierung Plattformen nicht zur Einführung von Alterskontrollen verpflichten. Das geht aus einer nun veröffentlichten Stellungnahme der EU-Kommission hervor.
Frankreich hatte erst vor rund einer Woche als erstes EU-Land mit deutlicher Mehrheit in beiden Parlamentskammern die Weichen für ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren gestellt. Offen blieb jedoch, wie die Altersgrenze technisch überprüft werden soll. Für neu angelegte Konten soll das Verbot bereits ab dem 1. September 2026 gelten, für bestehende Profile ist hingegen eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2027 vorgesehen.
Die Umsetzung stößt einem Bericht von Netzpolitik.org zufolge nun allerdings auf erhebliche rechtliche Hürden. Nach Auffassung der EU-Kommission dürfen einzelne Mitgliedstaaten Plattformen wie TikTok oder Instagram auf Grundlage der derzeitigen Rechtslage nicht zu verpflichtenden Alterskontrollen zwingen. Die Ursache hierfür liegt im Digital Services Act (DSA), der die Regulierung sehr großer Online-Plattformen auf EU-Ebene vereinheitlicht und nationale Sonderregelungen weitgehend ausschließt.
Zudem fehlen dem Gesetz konkrete Vorgaben für die praktische Umsetzung. Insbesondere enthält es keine ausdrückliche Verpflichtung für Plattformbetreiber, Alterskontrollen einzuführen. In ihrer nun veröffentlichten Stellungnahme macht die EU-Kommission ebenfalls deutlich, dass nationale Regierungen nach der geltenden Rechtslage keine zusätzlichen Verpflichtungen für Plattformen schaffen dürfen, die über den DSA hinausgehen. Alterskontrollen seien im europäischen Rechtsrahmen lediglich eine von mehreren möglichen Schutzmaßnahmen, jedoch keine verpflichtende Vorgabe. Hinzu kommt, dass große Plattformen wie TikTok und Instagram unmittelbar der Aufsicht der EU-Kommission unterliegen und nicht der Aufsicht der einzelnen Mitgliedstaaten.
Die Stellungnahme entstand im Rahmen des europäischen Notifizierungsverfahrens, in dessen Verlauf Mitgliedstaaten geplante Gesetze der EU-Kommission zur Prüfung vorlegen müssen. Dabei wird überprüft, ob nationale Regelungen mit dem EU-Recht vereinbar sind oder den freien Dienstleistungsverkehr beeinträchtigen könnten. Zwar betonen beide Seiten das gemeinsame Ziel eines besseren Kinder- und Jugendschutzes im Internet, die Kommission macht jedoch zugleich deutlich, dass sie zusätzliche nationale Verpflichtungen für Plattformen als unvereinbar mit dem DSA ansehen würde.
Die Stellungnahme der Kommission verdeutlicht damit erhebliche Zweifel an der praktischen Umsetzung des französischen Gesetzes. So weist sie ausdrücklich darauf hin, dass der französische Gesetzentwurf offenbar lediglich ein Mindestalter festlegt, Plattformen jedoch nicht zu verbindlichen Alterskontrollen verpflichtet. Ebenso stellt die EU-Kommission klar, dass der Gesetzestext nicht so ausgelegt werden dürfe, dass daraus neue, über den DSA hinausgehende Pflichten für Plattformbetreiber entstehen.
Der französische Präsident Macron hatte das Gesetz zwar als weitreichenden Erfolg präsentiert und öffentlich erklärt, dass soziale Medien ab dem genannten Zeitpunkt für unter 15-Jährige verboten seien. Tatsächlich kann das Gesetz ein solches Verbot zwar festschreiben, für dessen praktische Durchsetzung ist Frankreich jedoch auf die freiwillige Mitwirkung der Plattformen angewiesen.
Bereits zuvor hatte Macron gemeinsam mit mehreren europäischen Regierungschefs sowie EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ein koordiniertes Vorgehen gefordert, was dem jetzigen Vorpreschen widerspricht. Erst vor wenigen Tagen stellte die EU-Kommission einen 156 Seiten umfassenden Expertenbericht vor, der nach der Sommerpause als Grundlage für einen Gesetzesvorschlag dienen soll. Dieser weist laut einer Analyse von Netzpolitik.org allerdings erhebliche fachliche Mängel auf.
Der französische Vorstoß dürfte