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Uber und Co.: Mehrere Klagen gegen Mindestpreise für Fahrten
von André Westphal
10. Aug. 2026 |
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In München geht es bald vor Gericht heiß her. Dort gilt seit dem 4. Juli 2026, dass sich Fahrten mit Uber und ähnlichen Vermittlungsdienstleistern an den Taxipreisen orientieren müssen. Logischerweise macht das die Buchung aus Nutzersicht dann recht unattraktiv. Inzwischen sind dann auch am Verwaltungsgericht drei Eilverfahren gegen die entsprechende Allgemeinverfügung anhängig.
Um eine Einordnung vorzunehmen: In München gelten die Taxitarife mit einem Grundpreis von 5,90 Euro plus 2,70 Euro für jeden weiteren Kilometer. Uber und Co. müssen sich daran orientieren, dürfen aber etwas niedriger liegen. Sie müssen einen Grundpreis von mindestens 5,13 Euro plus Kilometerpreise von 2,43 Euro berechnen. Das gilt für kurzfristige Fahrten, die weniger als eine Stunde vor Abfahrt gebucht werden, bei Fahrten bis einschließlich 7 km. Bei Strecken darüber hinaus fallen 2,25 Euro pro km an (via Zeit.de).
Damit sind Uber und andere Fahrdienstleister immer noch günstiger als Taxis, aber der Unterschied ist stark geschrumpft. Vor dem 4. Juli 2026 lagen die Preise von Uber und Co. im Durchschnitt oft rund 40 % unter denen der Taxis. Allerdings hat das Hauptzollamt München beanstandet, dass die Fahrdienste größtenteils gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften verstießen – auch gegen das Mindestlohngesetz. Das rief wiederum die Taxianbieter auf den Plan, die einen fairen Wettbewerb (= Mindestpreise) gefordert hatten.
Obendrein befürchtete man seitens der Stadt München, dass die Dumping-Preise von Uber und Co. dem ÖPNV direkte Konkurrenz machen könnten. Das ist nicht gewünscht, weil man den Individualverkehr in der Großstadt eigentlich reduzieren möchte, zugunsten von erhöhter Luftqualität und weniger Lärmbelästigung. Bolt z. B. gibt jedoch an, dass seit der Neuregelung die Nachfrage um rund 44 % eingebrochen sei. Immer noch werden die gesetzlichen Mindestpreise aber offenbar von einigen Anbietern unterboten, wie Kontrollen ergeben haben.
Ähnliche Mindestpreise für Uber und Co. gibt es auch in weiteren Städten und auch dort oft rechtlich umstritten. Etwa haben Gerichte sie in Essen, Leipzig und Köln bereits wieder gekippt. Allerdings waren nicht die Mindestpreise an sich das Problem, sondern die genauen Ausgestaltungen der Bedingungen vor Ort. In München könnte es also anders laufen.
Generell hat das Taxigewerbe aber nicht nur durch die aus Kundensicht oft hohen Preise Probleme. Gerade jüngere Nutzer erwarten digitale Vermittlungswege und wünschen sich transparente Festpreise, um schon vor der Fahrt die Kosten einschätzen zu können. In einigen Städten gibt es die, aber nicht überall.
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