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Social-Media-Prozess in den USA gegen Meta startet
Im kalifornischen Oakland beginnt heute ein Social-Media-Prozess gegen Meta. Vier Bundesstaaten werfen dem Konzern vor, Minderjährige mit Instagram und Facebook abhängig und psychisch krank zu machen.
Es ist nicht der erste Prozess dieser Art, und es wird voraussichtlich auch nicht der letzte sein. Meta musste sich schon mehrfach in den USA vor Gericht verantworten. Es geht um Social-Media-Apps wie Facebook und Instagram und ihre Auswirkungen auf die Psyche von Kindern und Jugendlichen.
Der Vorwurf der klagenden Bundesstaaten: Meta habe seine Apps gezielt suchtfördernd gestaltet. Psychiatrie-Professor Elias Aboujaoude von der Universität Stanford, der zum Thema forscht, nennt Likes als ein Beispiel: "Das kann zu ungesunder, übermäßiger, problematischer Nutzung führen, weil es nur noch auf die Anzahl der Likes ankommt, die man bekommt", sagt er im Gespräch mit der ARD.
Und damit seien Social-Media-Unternehmen wie Meta mitverantwortlich für eine Gesundheitskrise bei Jugendlichen, werfen die Generalstaatsanwälte mehrerer Staaten den Unternehmen vor. Außerdem geht es um Versäumnisse beim Jugendschutz.
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Weil der Konzern zu wenig zum Schutz von Kindern unternommen habe, schreibt zum Beispiel der kalifornische Generalstaatsanwalt Rob Bonta: "Wie unsere Klage anführt, stellt Meta den Profit über die Sicherheit von Kindern und verstößt gegen Verbraucherschutz-Gesetze."
Meta hingegen argumentiert, man habe sich um Jugendschutz bemüht, und Social-Media-Sucht sei kein anerkanntes Krankheitsbild.
Das stimme zwar, sagt Psychiatrie-Professor Aboujaoude, Hinweise darauf gebe es aber trotzdem: "Es gibt einiges an Forschung, das auf Alarmsignale hinweist, selbst wenn man sich noch nicht über eine Diagnose einig ist."
Die Bundesanwälte vieler US-Staaten haben schon vor Jahren Klage eingereicht - rund 30 davon gemeinsam am kalifornischen Bundesgericht in Oakland. Dort beginnt jetzt der Prozess. Eine Reihe anderer Staaten klagt separat an ihren eigenen Gerichten. Hintergrund sind unter anderem unterschiedliche Regelungen zum Verbraucherschutz.
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