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Bundeskabinett beschließt Geheimdienst-Reform: Mehr Befugnisse für BND und Verfassungsschutz
von Carsten Knobloch
12. Aug. 2026 |
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Das Bundeskabinett hat eine große Reform für das Gesetz der deutschen Nachrichtendienste auf den Weg gebracht. Der BND und das Bundesamt für Verfassungsschutz bekommen dadurch mehr Rechte, insbesondere im digitalen Raum. Was von der Politik als modern und notwendig verkauft wird, bringt vielleicht auch tiefgreifende Eingriffe in Grundrechte und digitale Infrastrukturen mit sich.
Die Geheimdienste erhalten unter anderem gestaffelte Zugriffsrechte auf IT-Systeme. Der Entwurf unterscheidet dabei je nach Eingriffstiefe: Das Spektrum reicht von Maßnahmen gegen vernetzte Alltagsgeräte wie einen intelligenten Kühlschrank bis hin zu erheblich eingriffsintensiven Zugriffen auf privat genutzte Mobiltelefone.
Ein kritischer Punkt betrifft die Datenspeicherung: Der BND darf Daten aus der Überwachung künftig ohne vorherige Sichtung auf Vorrat speichern, Inhaltsdaten für sechs Monate und Metadaten für bis zu zwölf Monate. So soll der Dienst bei Krisen sofort auf Datenbestände zugreifen können. Kritiker sehen darin sicher eine weitgehende Massenspeicherung auf Vorrat.
Zudem werden der Einsatz von Werkzeugen zum biometrischen Abgleich von Bilddaten und der Nutzung von KI erlaubt. Der Datenaustausch mit anderen Behörden und der Bundeswehr wird vereinfacht.
Besonders „interessant“ sind die neuen Befugnisse für sogenannte aktive Maßnahmen: Die Dienste dürfen künftig selbst digital und physisch eingreifen. Der BND soll beispielsweise Opferdaten beim Aufklären von Hackergruppen löschen oder Warenlieferungen durch den Einbau fehlerhafter Bauteile manipulieren können.
Bei spezifischen Gefährdungslagen darf der BND sogar proaktiv sabotieren, etwa gezielt in IT-Systeme von Chemiewaffenlaboren oder Drohnenfabriken eindringen, um deren Fertigung zu stoppen, oder Server von staatlichen Hackergruppen und Desinformations-Akteuren unbrauchbar machen.
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