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Bundesdatenschutzbeauftragte: „Weg mit den Cookie-Bannern!“
Die scheidende BfDI Louisa Specht-Riemenschneider fordert eine verbindliche Regelung im „digitalen Omnibus“ der Europäischen Union.
Wenige Wochen bevor die derzeitige Bundesbeauftragte für den Datenschutz vorzeitig aus dem Amt scheidet, fordert Louisa Specht-Riemenschneider klarere Regeln für das Cookie-Einwilligungsmanagement. Die Europäische Union müsse in ihrem Gesetzesänderungspaket, das als „Digitaler Omnibus“ bezeichnet wird, klare Regeln dazu aufnehmen, die auf Basis bereits hinterlegter Nutzerwünsche die „Cookie-Fatigue“, also die Entnervtheit der Nutzer, beenden. Laut einer repräsentativen Befragung im Juli 2025 im Auftrag der Datenschutzaufsichtsbehörde klickt ein Fünftel aller deutschen Nutzer bislang auf „Alle akzeptieren“, während mehr als die Hälfte „Alles ablehnen“ wählt, wenn die Option mit einem Klick zur Verfügung steht.
Ganz neu erfinden müsste die EU die Regeln dafür nicht. „Deutschland hat mit der Einwilligungsverwaltungsverordnung gezeigt, in welche Richtung es gehen kann“, sagt Louisa Specht-Riemenschneider. Die Regelung in der Bundesrepublik zeigt bislang allerdings nur sehr beschränkt Wirkung, was auch der noch amtierenden BfDI klar ist. Daher brauche es eine europäische Lösung, so Specht-Riemenschneider: „Gerade beim Thema Cookie-Einwilligung könnte Europa zeigen, wie pragmatischer Datenschutz aussehen kann.“
Europäische Gesetze werden ausschließlich von der EU-Kommission initiiert, Parlament und Mitgliedstaaten beraten anschließend über die Vorhaben. In ihrem ersten Entwurf für den Digitalomnibus hatte die Kommission einen neuen Artikel 88b für die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorgeschlagen. Damit wären automatisierte und maschinenlesbare Einwilligungs- und Widerspruchssignale für verbindlich erklärt worden. Das hätte etwa das lange diskutierte „Do-Not-Track“-Flag auf Browserbasis sein können, aber auch andere und abgestufte Varianten wie komplexere Einwilligungsmanagementsysteme, sogenannte Personal-Information-Management-Systeme (PIMS). Mit solchen geräte- oder profilabhängigen, maschinenlesbaren Präferenzsignalen könnte, so die Hoffnung, die Mehrzahl der Einwilligungsabfragen und Widerspruchsklickorgien hinfällig werden. „Abschließend und verbindlich“ müssten diese Signale sein, fordert die BfDI nun in einem Diskussionspapier. Für Akzeptanz bei der Bevölkerung müssten Cookie-Manager zudem staatlich überprüfbar werden.
Bislang scheitert die Einführung solcher Modelle nicht zuletzt daran, dass einige Branchen wie etwa die Medienwirtschaft massive Einnahmeverluste befürchten, wenn Nutzer von vornherein etwa verhaltensabhängige Werbung ausschließen. „Ein Mehr an informationeller Selbstbestimmung und monetäre Interessen dürfen hierbei aber nicht gegeneinander ausgespielt werden“, heißt es in dem BfDI-Papier nun.
Der Digital-Omnibus wird derzeit zwischen den Mitgliedstaaten und im Europäischen Parlament beraten – Hauptstoßrichtung der Vorschläge ist bislang jedoch eine Verringerung von Auflagen für die Wirtschaft. Separat davon wurde der sogenannte KI-Omnibus beraten, der bereits verabschiedet ist. Der Bundesrat hat in einer Stellungnahme seinerseits grundlegende Korrekturen am Digital-Omnibus gefordert, um Rechtsunsicherheiten bei der DSGVO und Innovationsblockaden zu verhindern.
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