// STADT-BREMERHAVEN — MOBILE & WEB
App Store: Apple schlägt bis zu 15 Prozent Gebühr für externe Bezahl-Links vor
von Carsten Knobloch
14. Aug. 2026 |
8
Die juristische Dauerfehde zwischen Apple und Epic Games geht in die nächste Runde. Nachdem ein US-Gericht Apple dazu verdonnert hat, Entwicklern das Verlinken auf externe Kaufoptionen außerhalb des App Stores zu erlauben, hat der Konzern laut Bericht nun einen konkreten Gebührenvorschlag beim zuständigen Bezirksgericht in Nordkalifornien eingereicht.
Konkret halbiert Apple quasi seine üblichen Sätze für In-App-Käufe: Statt 30 Prozent will das Unternehmen künftig 15 Prozent Provision kassieren, wenn ein Nutzer über einen Link in der Standard-App auf die Website des Anbieters weitergeleitet wird und dort einkauft. Für Teilnehmer am Small Business Program (Entwickler mit unter 1 Million US-Dollar Jahresumsatz, also rund 910.000 Euro) sinkt die Abgabe von regulär 15 Prozent auf 5 Prozent. Für Partnerprogramme aus den Bereichen News, Video, Mini-Apps sowie für Abo-Verlängerungen stehen 10 Prozent im Raum.
In der Praxis bedeutet das: Klickt ihr in der Spotify-App auf einen Link, landet auf der Website und schließt dort ein Abo ab, müsste Spotify 15 Prozent an Apple abdrücken. Laut Apple basiert dieser Wert auf Gutachten und liege unter den Sätzen, die Google im Zuge seines eigenen Epic-Verfahrens verlangt. Eine Null-Prozent-Lösung, wie sie das Berufungsgericht für reine Weiterleitungen ins Spiel brachte, lehnt Apple ab, das spiegele schlicht nicht den Wert der Plattform wider.
Rückblick: Eine Richterin hatte Apple zuvor wegen der früheren Gebührenstruktur von 12 bis 27 Prozent für unbotmäßig erklärt und im April 2025 jegliche Gebühren auf Web-Links untersagt. Das Berufungsgericht bestätigte das zwar, räumte Apple aber das Recht ein, für das geistige Eigentum entlohnt zu werden.
Nun prüft das Bezirksgericht den Vorschlag und hört Epic Games an, bevor eine verbindliche Gebühr festgelegt wird. Parallel hat Apple den US Supreme Court eingeschaltet, der sich ab Oktober mit dem Fall befassen will.
Hinweis: Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Kauft ihr darüber ein, erhalten wir eine kleine Provision - ohne Aufpreis für euch und ohne Einfluss auf unsere redaktionelle Meinung.