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Boeing 737 Max: Hinterbliebene erstreiten Millionenentschädigung vor Gericht
Zwei Abstürze von Boeing 737 Max kosteten 346 Menschenleben. Boeing zahlte geheime Summen. Nur wenige Hinterbliebene haben Gerichtsurteile erzwungen.
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Boeing muss 49,5 Millionen, 29 Millionen und 28,45 Millionen US-Dollar an Hinterbliebene dreier Passagiere zahlen, die 2019 beim Absturz einer Boeing 737 Max 8 der Ethiopian Airlines ums Leben gekommen sind. Das haben Geschworene eines US-Bundesbezirksgerichts entschieden. Damit dürften sich die langjährigen, nervenaufreibenden Gerichtsverfahren für die drei Familien zumindest finanziell ausgezahlt haben. Die allermeisten Familien haben schon längst geheime Vergleichszahlungen akzeptiert.
Insgesamt sind bei zwei 737-Max-Abstürzen 346 Menschen gestorben: 2018 bei einem Flugunglück der indonesischen Lion Air 189 Menschen, 2019 bei Ethiopian 157 Menschen. Die Unglücke wurden von fehlerhaft arbeitender Steuerungssoftware ausgelöst. Wie sich im Laufe der Untersuchung herausstellte, hatte Boeing auf Schulungen der Piloten für die neue Software verzichtet.
Zunächst suchte Boeing die Schuld bei den Piloten. Um Strafverfolgung zu entgehen, einigte sich Boeing 2021 mit der US-Regierung auf ein drei Jahre laufendes Compliance- und Ethikprogramm. Weil Boeing die Vereinbarung brach, leitete die US-Regierung unter US-Präsident Joe Biden ein Strafverfahren ein.
Daraufhin gestand Boeing, bei der Zulassung der 737 Max betrogen zu haben; doch noch während des laufenden Verfahrens wurde Donald Trump wieder US-Präsident. Seine Leute ließen die Anklage fallen. Boeing musste im Rahmen eines Vergleiches lediglich 243,6 Millionen US-Dollar Strafe zahlen und einen Fonds für Hinterbliebene einrichten, den es mit 944,5 Millionen US-Dollar dotiert hat. Fluggesellschaften erhielten von Boeing insgesamt 1,77 Milliarden US-Dollar Entschädigung für das vorübergehende Flugverbot der 737 Max.
Doch keiner der Verantwortlichen musste ins Gefängnis. Das wollten einige Hinterbliebene nicht hinnehmen. Sie versuchten, selbst als Ankläger aufzutreten, was Boeings Anwälte zu verhindern wussten.
Immerhin blieben noch Zivilklagen auf Schadenersatz. Dabei erlitten die Hinterbliebenen der Lion-Air-Passagiere einen herben Rückschlag: Weil dieses Flugzeug ins Meer gestürzt ist, haben sie keinen Anspruch auf Geschworenenverfahren. Ein einzelner Richter würde entscheiden; das wäre für Boeing wohl billiger gewesen als ein Geschworenenentscheid. Der Konzern konnte in der Folge in allen Lion-Air-Fällen geheime Vergleiche aushandeln und Urteile vermeiden. Einer der Hinterbliebenenanwälte veruntreute Millionen, was zu weiteren Gerichtsprozessen führte.
Die Ethiopian-Maschine hingegen ist auf Festland zerschellt, womit die Hinterbliebenen grundsätzlich Anspruch auf ein US-Geschworenenverfahren haben. Doch auch hier reüssierte Boeing mit geheimen Vergleichszahlungen. Knapp hundert noch anhängige Klagen wurden an einem US-Bundesbezirksgericht für das Nördliche Illinois zusammengefasst. Der Richter wählte mehrfach kleine Fallgruppen als Präzedenzfälle für Geschworene aus, doch Boeing konnte diese Fälle stets in letzter Minute per Vergleich aus der Welt schaffen. Insgesamt konnte sich der Flugzeugbauer in fast allen Klagen vergleichen.
In den vergangenen siebeneinhalb Jahren wurde unter anderem darüber gestritten, welche Beweise vorgelegt werden dürfen, welche Zeugen gehört werden dürfen, welche Anweisungen die Geschworenen erhalten und ob die Verunglückten Anspruch auf Schadenersatz für in der Zeit vor dem tödlichen Aufprall erlittene Angst und Schmerzen haben können. Boeings Anwälte konnten jeweils Teilerfolge erzielen, beispielsweise weil ein Gesetz des Staates Illinois Schadenersatz für solche Qualen nur vorsieht, wenn sie Ergebnis körperlicher Verletzungen sind.