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Kein Verbot für Meta-Brillen: Behörde sieht LED-Signal als ausreichend
Die Bundesnetzagentur hält die Meta Smart Glasses aktuell für zulässig. Die Aufnahmefunktion sei durch ein LED-Signal für Dritte ausreichend erkennbar.
Die Bundesnetzagentur sieht aktuell keinen Anlass für ein Verbot der viel diskutierten Smart Glasses von Meta und Ray-Ban. Das erklärte ein Sprecher der Regulierungsbehörde gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Demnach erfülle die, so die FAZ, „Spannerbrille“ derzeit nicht die Voraussetzungen für ein Einschreiten nach dem Gesetz zum Datenschutz in der Telekommunikation und in digitalen Diensten (TDDDG).
Zwar sei ein Verbot solcher Geräte auf dieser Rechtsgrundlage grundsätzlich denkbar, heißt es von der Bundesnetzagentur. Paragraf 8 TDDDG untersage die Herstellung, den Besitz und den Vertrieb von Aufnahmegeräten, die als Alltagsobjekte getarnt sind. Das Bonner Amt legt die Vorschrift bislang aber so aus, dass Smart Glasses zulässig bleiben, solange die Aufnahmefunktion klar erkennbar ist. Entscheidend sei, dass unbeteiligte Dritte wahrnehmen können, wenn sie aufzeichnen.
Bei den bisher geprüften Brillen von Meta und Ray-Ban sieht die Bundesnetzagentur diese Vorgabe durch ein integriertes LED-Signal als ausreichend erfüllt an. Die Behörde führe derzeit kein formelles Verfahren durch, führte der Sprecher aus. Sie beobachte den Markt für Brillen mit integrierten Kameras und Mikrofonen aber laufend. Bei einem Anfangsverdacht auf verbotene Anlagen würden Ermittlungen aufgenommen und ein Verbot im Verwaltungsverfahren ausgesprochen.
Diese Position steht im Kontrast zu Initiativen anderer Aufsichtsbehörden und Bürgerrechtsorganisationen. Zuletzt sorgte HateAid mit einer Strafanzeige bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) für Aufsehen. Sie richtet sich nicht nur gegen einzelne Nutzer, die als „Rizzfluencer“ im öffentlichen Raum heimlich Aufnahmen von Passanten anfertigen und online verbreiten.
HateAid nimmt ferner auch Hersteller und Vertriebspartner ins Visier. Neben den Geschäftsführungen von Meta, Ray-Ban und Oakley betrifft dies auch große Optikerketten und Fachhändler wie Fielmann, Apollo-Optik, Mister Spex sowie MediaMarkt. Die ZIT hat das Vorliegen der Anzeige bestätigt und ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet. Sie prüft dabei, ob der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt. Nach Paragraf 27 des TDDDG drohen bei Verstößen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. Parallel laufen Petitionen gegen Spannerbrillen.
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs hat schärfere Töne angeschlagen. Unbemerktes Filmen in der Öffentlichkeit verstößt ihm zufolge klar gegen geltendes Datenschutzrecht. Fuchs hielt jüngst ein Verbot der Smart Glasses in Deutschland für gut möglich. Da die Meta Smart Glasses von herkömmlichen Brillen optisch kaum zu unterscheiden sind, stuft der Kontrolleur sie als getarnte Kameras ein und sieht die Grenze zur illegalen Spionage-Hardware überschritten. Fuchs sieht daher die Bundesnetzagentur am Zug.
Praktisch führt das Konzept der Videobrillen zu ungelösten Konflikten mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Vorbeigehende Passanten werden aufgezeichnet, ohne dass eine vorherige Einwilligung eingeholt werden kann. Eine informierte Zustimmung ist in diesem Szenario de facto unmöglich.
Meta verweist auf Sicherheitsvorkehrungen wie das LED-Signal, das der Umgebung eine Aufzeichnung anzeigen soll, sowie auf einen Manipulationsschutz gegen Abkleben. Zudem bleiben die Daten laut dem Konzern auf dem Gerät, sofern Nutzer sie nicht aktiv teilen. Verfechtern der Privatsphäre reichen diese Vorkehrungen aber nicht. HateAid-Geschäftsführerin Josephine Ballon wirft den Herstellern vor, Profit über die Sicherheit der Menschen im öffentlichen Raum zu stellen.
Dass die Debatte erst am Anfang stehen dürfte, verdeutlicht ein kürzlich veröffentlichter Patentantrag von Meta. Damit treibt das US-Unternehmen die funktionale Aufrüstung der Brillen voran. Das Ersuchen eines gewerblichen Schutzrechts mit der Numm