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BfDI fordert EU-weite Regeln für Cookie-Präferenzen
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) fordert eine europaweit einheitliche Lösung für den Umgang mit Cookie-Einwilligungen.
Die Behörde schlägt vor, im weiteren Verfahren zum EU Digital Omnibus verbindliche, maschinenlesbare Datenschutzpräferenzen und zentrale Dienste zur Verwaltung von Einwilligungen zu verankern.
Grundlage der Empfehlung bildet eine repräsentative bundesweite Umfrage aus dem BfDI-Projekt „Datenbarometer“. Demnach erfüllen Cookie-Banner den Anspruch auf eine informierte Entscheidung häufig nicht. Nur 43 Prozent der Befragten wissen nach eigenen Angaben genau, was Cookies sind und welchem Zweck sie dienen. 60 Prozent lehnen Cookies pauschal ab, wenn eine entsprechende Schaltfläche mit einem Klick zur Verfügung steht.
Eine mögliche Alternative bieten sogenannte Cookie-Manager. Nutzer legen darin ihre Datenschutzpräferenzen einmal zentral fest und können diese anschließend an Websites übermitteln. 66 Prozent der Befragten können sich die Nutzung eines solchen Dienstes vorstellen, 71 Prozent erwarten dadurch mehr Kontrolle über ihre Daten. Für 83 Prozent ist es wichtig, dass die Einstellungen auf allen Websites gelten. 81 Prozent möchten ihre Auswahl nicht auf jeder einzelnen Seite erneut treffen.
Deutschland verfügt mit der Einwilligungsverwaltungsverordnung bereits über einen rechtlichen Rahmen für solche Dienste. Die BfDI hat zudem einen ersten Einwilligungsverwaltungsdienst offiziell anerkannt. Eine staatliche Prüfung und Empfehlung solcher Angebote halten 78 Prozent der Befragten für wichtig.
Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission für den Digital Omnibus sah mit Artikel 88b DSGVO-E bereits eine Regelung für automatisierte und maschinenlesbare Einwilligungs- und Widerspruchssignale vor. Nutzer hätten ihre Präferenzen beispielsweise über Browser, Betriebssysteme oder unabhängige Dienste zentral hinterlegen können. Die Mitgliedstaaten griffen diesen Ansatz im bisherigen Ratsverfahren jedoch nicht auf.
BfDI-Präsidentin Louisa Specht-Riemenschneider spricht sich dafür aus, die Regelung in den weiteren Verhandlungen erneut zu berücksichtigen. Deutschland habe mit der Einwilligungsverwaltungsverordnung einen möglichen Weg aufgezeigt, für eine einheitliche Regelung brauche es jedoch eine europäische Lösung.
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