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KI-Urheberrecht: Hollywood und TikTok einigen sich auf Schutzrahmen
Die Motion Picture Association (MPA) und ByteDance haben eine Absichtserklärung geschlossen, um den Schutz geistigen Eigentums bei generativen KI-Modellen für Videos und Bilder auszubauen. Im Fokus stehen insbesondere Modelle wie Seedance und Seedream, die unter anderem bei TikTok zum Einsatz kommen.
Die nun getroffene Absichtserklärung (Memorandum of Understanding, MOU) folgt auf eine Auseinandersetzung zwischen der MPA und ByteDance zu Beginn des Jahres. Im Februar hatte der US-amerikanische Wirtschaftsverband der großen Filmstudios und Streaming-Anbieter im Zusammenhang mit den Video-Generatoren Seedream 5.0 Lite und Seedance 2.0 eine Abmahnung ausgesprochen und eine Unterlassungsaufforderung zugestellt. Statt der befürchteten Eskalation folgten jedoch Gespräche, die nun in einen formalisierten Kooperationsrahmen mündeten.
Darin werden die neueren Modellgenerationen Seedream 5.0 Pro und Seedance 2.5 ausdrücklich mit Fortschritten bei den Schutzmaßnahmen für geistiges Eigentum in Verbindung gebracht. Gemeinsames Ziel sei die Schaffung eines Rahmens, der einen wirksamen Schutz geistigen Eigentums bei generativen KI-Diensten bieten würde. Konkrete Details zu Verpflichtungen oder technischen Umsetzungen wurden bislang allerdings nicht genannt. Dies könnte zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, denn sowohl die MPA als auch ByteDance wollen ihre gemeinsamen Bemühungen fortsetzen. Dafür wollen beide Parteien die Schutzmechanismen angesichts der technischen Weiterentwicklung kontinuierlich ausbauen und über verschiedene Produkte, Plattformen und internationale Märkte hinweg zusammenarbeiten.
Für MPA-Chef Charles Rivkin bedeutet die nun beschlossene Zusammenarbeit eine Stärkung des Urheberrechts, das er als eine „grundlegende Säule der Film- und Fernsehindustrie“ bezeichnet. Zugleich bekräftigte er das weitere Engagement für den Schutz kreativer Inhalte und lobte den konstruktiven Austausch mit ByteDance über wirksame Schutzmechanismen für Seedance und Seedream. Das MOU zeige dabei den gemeinsamen Willen, diese Vorkehrungen noch weiter zu verstärken.
ByteDance betont seinerseits den Anspruch, technologische Innovation mit dem Schutz von Rechteinhabern zu verbinden. General Counsel John Rogovin erklärte in einer Stellungnahme, dass das Unternehmen die Rechte anderer an ihrem geistigen Eigentum respektiere, auf dem seiner Aussage nach die Kreativbranchen weltweit beruhen würden. Ebenso sei ByteDance überzeugt, „dass verantwortungsvolle Innovation bei KI mit wirksamen Schutzmaßnahmen für Rechteinhaber Hand in Hand gehen“. Daher begrüße der TikTok-Betreiber den produktiven Austausch mit der MPA sowie deren Mitgliedern und wolle die Schutzmechanismen seiner generativen KI-Dienste weiter verbessern. Das MOU biete dafür den geeigneten Rahmen, der auch bei der weiteren Entwicklung der Technologie über unterschiedliche Produkte und Plattformen hinweg Bestand haben soll.
Die MPA vertritt in der Vereinbarung die Interessen der Film-, Home-Video- und Fernsehindustrie und setzt sich unter anderem für den Schutz der Inhalte ihrer Mitgliedsunternehmen ein. Zu diesen gehören Netflix, Paramount Pictures, Prime Video und Amazon MGM Studios, Sony Pictures, Universal Studios, The Walt Disney Studios sowie Warner Bros. Discovery. ByteDance ist der Technologiekonzern hinter verschiedenen internationalen Plattformen wie TikTok und Kreativdiensten wie CapCut, Dreamina, Toutiao oder Doubao.