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Appell vor Landtagswahlen: Transparenz schützt vor Desinformation
Versprochen und vorgegeben wird viel – was wird tatsächlich gemacht? Vor den kommenden Landtagswahlen mahnen Informationsfreiheitsbeauftragte Transparenz an.
Straßenschild in Burgdorf (Niedersachsen) mit der Aufschrift „Demokratie in Gefahr“
Vor den Landtagswahlen in den kommenden Monaten appelliert die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK) an Bürger sowie die Politik. Gerade in einer Phase, in der gezielte Desinformation, Verschwörungserzählungen und populistische Zuspitzungen die öffentliche Meinungsbildung zusehends gefährden, hält die IFK transparentes staatliches Handeln für unverzichtbar. Im Herbst und im Frühjahr stehen in sieben Bundesländern Wahlen an.
In zwei am Freitag verabschiedeten Entschließungen wirbt das Gremium deshalb dafür, das Recht auf Informationszugang als tragende Säule der Demokratie zu begreifen, konsequent zu nutzen und vor Beschneidungen zu schützen. Der Aufruf fällt in eine Zeit, in der über den Fortbestand und die Reichweite von Transparenzgesetzen gestritten wird. Auf Bundesebene sowie in mehreren Ländern gibt es Bestrebungen, bestehende Informationsfreiheitsgesetze einzuschränken oder geplante Transparenzinitiativen nicht umzusetzen.
Gegner der bestehenden Regeln führen bürokratischen Aufwand oder die Belastung von Behörden an, um Auskunftsrechte zu beschneiden. Die Informationsfreiheitsbeauftragten halten das für gefährlich: Wer Ansprüche auf Akteneinsicht einschränke, nehme Bürgern Kontrollmöglichkeiten und schwäche das Vertrauen in den Rechtsstaat. Wer heute Informationsrechte reduziere, schränke morgen auch die Kontrolle künftiger Regierungen ein.
In ihrer ersten Entschließung ermuntert die Konferenz daher die Wahlberechtigten, von den bestehenden Auskunftsrechten Gebrauch zu machen. Neben den allgemeinen Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzen bieten auch das Umweltinformationsgesetz sowie das Verbraucherinformationsgesetz wirksame Optionen. Bürger haben damit das Recht, Verträge, behördliche Gutachten, interne Prüfberichte oder -vermerke anzufordern, um die Arbeit von Landesregierungen und Behörden zu bewerten.
Statt sich auf Wahlkampfgetöse oder ungesicherte Social-Media-Behauptungen zu verlassen, erlaubten Anfragen über diese Gesetze einen direkten und unverfälschten Einblick in das Handeln der Verwaltung, betont die IFK. So lasse sich etwa nachvollziehen, wie Steuergelder eingesetzt oder konkrete Projekte umgesetzt worden seien. Diese Fakten lieferten die Basis für fundierte Fragen an Kandidaten.
Ergänzend verweisen die Beauftragten auf die Wahlprogramme der Parteien und die Orientierungsangebote der Zentralen für politische Bildung. Formate wie der Wahl-O-Mat bieten zwar eine strukturierte Methode, um eigene Standpunkte mit den Positionen der Parteien abzugleichen. Sie ersetzten aber nicht den kritischen Blick auf das reale Regierungshandeln.
Mit der zweiten Resolution wendet sich die Konferenz an die Parteien und künftigen Abgeordneten. Die neuen Landtage stehen ihr zufolge vor der Aufgabe, die Informationsfreiheit als Kernbestandteil einer modernen Demokratie nicht nur zu erhalten, sondern konsequent weiterzuentwickeln. Transparenz schaffe Akzeptanz und wirke unbegründetem Misstrauen entgegen.
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